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Vorlage - 0/51/168/2014  

 
 
Betreff: Neufassung der "Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen" vom 17.12.2008
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales Vorberatung
10.12.2014 
2. Sitzung des Ausschusses für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
11.12.2014 
4. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
17.12.2014 
5. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Synopse  

Tatbestand:

Die Stadt Erkelenz hat in 2013 und 2014 insgesamt rund 200 ausl. Flüchtlinge aufgenommen und in städtischen Übergangsheimen bzw. Unterkünften untergebracht. Weiterhin wurden bereits acht Familien in private Wohnungen vermittelt.

 

Die hohe Zahl der aufzunehmenden Flüchtlinge hat dazu geführt, dass neue Unterkünfte geschaffen werden mussten. Zudem werden Unterkünfte, die noch in der derzeit rechtsverbindlichen Satzung aufgeführt werden, nicht mehr genutzt. Auch wurden Räume in Neuhaus 48/50, die bisher als Obdachlosenunterkünfte genutzt wurden, für die Unterbringung von ausl. Flüchtlingen ertüchtigt. In den Räumlichkeiten des ehem. Jobcenters in Erkelenz, Südpromenade 31, finden die Umbauarbeiten derzeit statt.

 

Weiterhin werden vorläufig die Räume des ehem. Bürgermeisteramtes in Lövenich, Hauptstr. 15, in der bisher die Beherbergung der Gäste aus den Partnerstädten erfolgte, seit dem 30.10.2014 für die Unterbringung mit Einzelpersonen genutzt. Zudem ist eine Familie in die städtische Wohnung in Holzweiler, Landstr. 39, eingewiesen worden. Das Haus, Bauxhof 38, wird derzeit als städtischer Kindergarten genutzt. Dort befindet sich eine Wohnung, die bereits früher zum Übergangsheimkomplex gehörte, jedoch derzeit vom städtischen Streetworker, Herrn Priesterath, als Büro genutzt wird. Sein Büro wird in die Südpromenade 31 verlegt, um dort vor Ort den Flüchtlingen als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Diese Wohnung wird in Abstimmung mit der Kindergartenleitung ebenfalls einer Familie zur Verfügung gestellt. Eine städtische Wohnung in Erkelenz-Gerderath, Florianstr. 1 wurde bereits am 01.01.2014 an eine Flüchtlingsfamilie vermietet.

 

Die Räumlichkeiten in Neuhaus 48/50 und Südpromenade 31, das ehem. Bürgermeisteramt Lövenich und die städtischen Wohnungen in Holzweiler und Gerderath sollen als Übergangsheime genutzt und das Benutzungsverhältnis öffentlich-rechtlich gestaltet werden. In der Wohnung, Florianstr. 1 wird der Mietvertrag mit der bisherigen Familie fortgeführt. Sollten dort in Zukunft neue Flüchtlinge einziehen, so soll auch dort das Benutzungsverhältnis öffentlich rechtlich gestaltet werden.

 

Die entsprechende „Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen“ vom 17.12.2008 ist daher neu zu fassen.

 

Dabei ist folgendes zu beachten:

 

Die notwendigen Berechnungen bzw. Neuberechnungen der Gebühren konnten bisher nicht erfolgen. Einerseits liegen die notwendigen Kosten, wie z. B. für die Südpromenade 31, noch nicht vor, andererseits konnten die Berechnungen wegen der ständigen Zuweisung und Unterbringung neuer Flüchtlinge und den damit verbundenen Arbeiten noch nicht abschließend durchgeführt werden.

 

In den städtischen Wohnungen werden die bisher geforderten Mieten als Vorausleistungen gem. § 6 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetztes gefordert.

 

Bei den Häusern, Neuhaus 48/50, Südpromenade 31 und Hauptstr. 15 werden die Veranlagungen nach Festlegung der Gebühren rückwirkend durchgeführt. Da die dort untergebrachten Flüchtlinge alle Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) durch die Stadt Erkelenz erhalten, entsteht ihr dadurch auch kein Schaden. Die Gebühren werden generell bei den Leistungen nach dem AsylbLG als Unterkunftskosten verausgabt und bei den Produktsachkonten 100603 (Einnahmen aus Benutzungsgebühren) vereinnahmt, also im städtischen Haushalt verrechnet.

 

Sollten in Einzelfällen Personen oder Familien aus dem Leistungsbezug des AsylbLG ausscheiden und Transferleistungen nach dem SGB II oder XII erhalten, können in diesen Fällen Vorausleistungsbescheide erstellt werden.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und an den Rat):

„Die Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen tritt zum 01.11.2014 in Kraft.

 

Die Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen vom 17.12.2008 tritt mit Ausnahme der Häuser Bauxhof 35 und 36, für die die Satzung bis zum 31.01.2014 gilt, mit Ablauf des 31.10.2014 außer Kraft.“


Finanzielle Auswirkungen:

Dazu können derzeit noch keine Angaben gemacht werden.


Anlage:

Synopse

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synopse (154 KB)