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Vorlage - A 14/071/2014  

 
 
Betreff: Prüfung und Bestätigung des Gesamtabschlusses 2013 gemäß § 116 Abs. 6 i. V. m. § 101 Absatz 2 bis 8 GO NRW
Status:öffentlich  
Federführend:Rechnungsprüfungsamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
11.12.2014 
4. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
17.12.2014 
5. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Gesamtabschluss 2013  

Tatbestand:

Gemäß § 116 GO NRW hat die Gemeinde in jedem Haushaltsjahr für den Abschluss-stichtag 31.12.d.J. einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. In diesem Gesamtabschluss hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss gemäß § 95 GO NRW und die Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres aller verselbständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privat-rechtlicher Form zu konsolidieren.

 

Nach § 116 Absatz 5 Satz 1 GO NRW i.V.m. § 95 Absatz 3 GO NRW hat die Zuleitung an den Rat innerhalb von 9 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres zu erfolgen. Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2013 wurde am 04.08.2014 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Der Bürgermeister hat den von ihm bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses form- und fristgerecht dem Rat am 24.09.2014 zur Bestätigung zugeleitet. Gemäß Beschluss des Rates vom gleichen Tage wurde der Entwurf des Gesamtabschlusses 2013 nach § 116 Absatz 6 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten der Örtlichen Rechnungsprüfung bedient (§ 101 Absatz 8 GO NRW).

 

Gemäß § 116 Absatz 1 i.V.m. § 96 GO NRW ist der geprüfte Gesamtabschluss bis zum 31.12. des auf den Abschlussstichtag folgenden Jahres vom Rat durch Beschluss zu bestätigen. Der Gesamtabschluss 2013 ist also bis spätestens 31.12.2014 zu bestätigen. Dieser Termin kann seitens der Örtlichen Rechnungsprüfung bzw. des Rechnungsprüfungsausschusses eingehalten werden. Damit erfüllt die Stadt Erkelenz die gesetzlich vorgegebenen Fristen sowohl für den Jahresabschluss 2013 hinsichtlich dessen Feststellung als auch für den Gesamtabschluss 2013 hinsichtlich dessen Bestätigung. Sie zählt damit zu den ersten bzw. wenigen Kommunen, die die gesetzlichen Fristen sowohl für den Jahresabschluss als auch den Gesamtabschluss einhalten.

 

Die Örtliche Rechnungsprüfung hat folgende in § 116 Absatz 6 GO NRW beschriebenen Prüfungsaufgaben wahrgenommen, die für die Prüfung des Entwurfes des Gesamtabschlusses maßgebend sind:

 

  1. Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2013 wurde dahingehend geprüft, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-Ertrags- und Finanzgesamtlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungs-mäßiger Buchführung ergibt.

 

  1. Weiterhin war zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind.

 

  1. Der Gesamtlagebericht wurde daraufhin geprüft, ob er mit dem Gesamt-abschluss im Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde vermitteln.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Er hat eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten, die zweifelsfrei ergeben muss, ob

 

-                     ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird,

-                     ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird,

-                     der Bestätigungsvermerk auf Grund von Beanstandungen versagt wird oder

-                     der Bestätigungsvermerk deshalb versagt wird, weil der Prüfer nicht in der Lage ist, eine Beurteilung vorzunehmen.

 

Aufgrund ihrer Prüfungstätigkeit kommt die Örtliche Rechnungsprüfung zu dem Ergebnis, dass die durchgeführte Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat. Es kann daher ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk für den Entwurf des Gesamt-abschlusses 2013 erteilt werden.

 

Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss, sich den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk zu Eigen zu machen. Der Bestätigungs-vermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ist gemäß § 116 Absatz 6 letzter Satz i.V.m. § 101 Absatz 7 GO NRW von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungs-ausschusses unter Angabe von Ort und Tag zu unterzeichnen. Damit wird deutlich gemacht, dass der Rechnungsprüfungsausschuss als gesetzlich zuständiges Prüf-gremium die Verantwortung trägt für das Ergebnis der Prüfung und den Bestätigungs-vermerk.

 

Weiterhin wird bestätigt, dass der Entwurf des Gesamtabschlusses 2013 einen Gesamt-jahresfehlbetrag von 107.671,61 € aufweist. Dieser soll aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss / Rat):

„1) Der von der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Gesamtabschlusses 2013, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage 2 beigefügt ist, wird anerkannt.

 

Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß § 101 Absatz 3 GO NRW).

 

2) Gleichzeitig wird nach § 116 Absatz 6 GO NRW bestätigt, dass

 

  1. der Entwurf des Gesamtabschlusses 2013 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamt-lage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt;

 

  1. die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind;

 

  1. der Gesamtlagebericht mit dem Gesamtabschluss im Einklang steht und seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Erkelenz vermitteln.

 

3) Der Gesamtjahresfehlbetrag von 107.671,61 € wird aus der Ausgleichsrücklage gedeckt.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlage:

Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Gesamtabschlusses 2013

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Gesamtabschluss 2013 (2815 KB)