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Wortmeldungen ergeben sich hierzu nicht. Beschluss: „Von den in der Zeit vom 01.09.2014 - 20.10.2014 getroffenen Entscheidungen des Kämmerers zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 (1) GO NRW wird Kenntnis genommen.“
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