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Auszug - Neufassung der Elternbeitragssatzung für den Bereich der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege  

 
 
5. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 9.1
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 17.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
0/51/162/2014 Neufassung der Elternbeitragssatzung für den Bereich der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

„Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz tritt in der als Anlage beigefügten Entwurfsform

 

b) Alternative 02 zu § 4 der Elternbeitragssatzung

(Beitragsbefreiung bei Geschwisterkindern):

 

(3)Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung beitrags-pflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, und liegen die Voraussetzungen des § 4 Absatzes 1 (Beitragsbefreiung) vor, so werden für ein Kind ein Betrag von 80 % des höheren Beitrages erhoben.

Diese Regelung ist auf das Kindergartenjahr 2014/2015 beschränkt.

 

zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2014 in Kraft.

 

Die bisherige Satzung vom 29.07.2011 tritt mit Ablauf des 31.07.2014 außer Kraft.“


Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synopse Elternbeitragssatzung neu 2014 (276 KB)