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Vorlage - A 61/295/2014  

 
 
Betreff: Gründung eines informellen Planungsverbandes zwischen Mönchengladbach, Erkelenz, Jüchen und Titz
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
09.12.2014 
4. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe geändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
11.12.2014 
4. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
17.12.2014 
5. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
A 5.1_Gründung_Planungsverband_A61_Vorlage_Anlage  

Tatbestand:

  1. Vorbemerkungen

Mit dieser Beratungsvorlage legen die Verwaltungen der Stadt Mönchengladbach, der Stadt Erkelenz, der Gemeinde Jüchen und der Gemeinde Titz den jeweiligen Räten eine gemeinsame Beschlussvorlage vor, mit deren Hilfe die Zusammenarbeit der Tagebaurandgemeinden zeitnah stärker institutionalisiert werden soll. Hinsichtlich des einzuhaltenden Zeitrahmens und der Einbringung von Belangen besteht zurzeit das primäre Ziel, im aktuell anstehenden Verfahren zu den Leitentscheidungen des Landes zum Tagebau Garzweiler II, ein stärkeres Gewicht zu erfahren.

 

Im Braunkohlenplan Garzweiler II wurden von der Landesregierung zahlreiche Regelungen zum Abbau der Braunkohle getroffen. Dabei wurde eine explizite Betrachtung der Tagebaurandgemeinden außen vor gelassen. Entsprechend bestehen nur wenige Zielsetzungen, wie diese vor den Auswirkungen nachhaltig geschützt werden. Auch sind keine Förderprogramme vorgesehen, die die Auswirkungen des Braunkohletagebaus auf die angrenzenden Gemeinden kompensieren. Zur Bewältigung der Problemlagen und Herausforderungen soll daher eine interkommunale Zusammenarbeit in Form eines informellen Planungsverbandes der vom Tagebau Garzweiler II betroffenen Städte Mönchengladbach und Erkelenz sowie der Gemeinden Jüchen und Titz beschlossen werden.

 

Der lange Zeitraum von der bergbaulichen Inanspruchnahme bis hin zur abschließenden Gestaltung der rekultivierten Flächen und des Restsees birgt unterschiedliche Planungsphasen, welche mehrere Generationen von Bürgern direkt betreffen. Die interkommunale Zusammenarbeit wird hierbei als geeignetes Werkzeug angesehen, um sich langfristig den sich hieraus ergebenden Aufgaben zu stellen und gemeinsam für die Region eine lebenswerte Zukunftsperspektive entwickeln zu können. Mit der Gründung eines informellen Planungsverbandes soll ein erster Schritt geleistet werden, z.B. um

 

-          im Rahmen der zukünftigen Planung und Gestaltung der von den Tagebaufolgen betroffenen Region nachhaltige Konzepte im Sinne aller Betroffenen entwickeln zu können,

-          die Position der Kommunen gegenüber der Landesregierung, Bezirksregierungen, Zuwendungsgebern und angrenzenden Planungs- und Zweckverbänden erheblich zu stärken und

-          rdermittel einwerben zu können.

  1. Bisherige Zusammenarbeit

Die Vertreter der durch den Tagebau betroffenen Kommunen Stadt Mönchengladbach, Stadt Erkelenz, Gemeinde Jüchen und Gemeinde Titz haben sich am 14.01.2013 erstmals zu einem Austausch bezüglich der Tagebaurandproblematik getroffen. Als Fazit wurde festgehalten, dass es eine Reihe von gemeinsamen Themen gibt und zwecks gemeinsamer Abstimmung sowie im Interesse einer möglichst sachorientierten Abarbeitung eine engere Abstimmung erfolgen soll.

 

Schließlich erklärten am 15.01.2014 die (Ober-)Bürgermeister der vom Tagebau Garzweiler II betroffenen Kommunen gegenüber der Öffentlichkeit, dass sie eine interkommunale Zusammenarbeit anstreben, um eine zukunftsfähige Entwicklung der Region trotz der Beeinträchtigungen durch den Tagebau zu erreichen. Bereits damit erreichten die Tagebaurandgemeinden eine stärkere Wahrnehmung in der Öffentlichkeit. Derzeit erarbeiten die vier Gemeinden u.a. eine Analyse der gemeinsamen Handlungsfelder. Dabei werden Themen definiert, bei denen die Tagebaurandkommunen Hilfen von Land und Bergbautreibendem erwarten. Dies betrifft beispielsweise Unterstützung bei der Dorfentwicklungsplanung und den Ausgleich von wirtschaftlichen Nachteilen.

 

Im Laufe des Jahres 2014 gelang es, die Unterstützung der Region Köln Bonn e. V. zu erlangen, die ähnliche Prozesse interkommunaler Zusammenarbeit im Rheinischen Revier bereits erfolgreich begleitet hat. Durch diese Begleitung wurde klar, dass der Erfolg einer Zusammenarbeit nur dann nachhaltig erreicht werden kann, wenn sie formalisiert wird.

  1. Ziel/ Zweck

Die erste Aufgabe des informellen Planungsverbandes soll zunächst in der Abstimmung und Erarbeitung eines sog. Raumdossiers als Vorstufe eines Masterplans liegen. Damit sollen die planerischen Rahmenbedingungen sowie die Zielsetzungen des Planungsverbandes zusammengefasst und der Planungsraum unterschiedlichen Themenstellungen und Handlungsschwerpunkten zugeordnet werden. Auf dieser Grundlage können Projekte identifiziert werden, welche in unterschiedlichen Zeiträumen Antworten auf die Situation am Tagebaurand finden sollen. Parallel zur Erarbeitung des Raumdossiers/ Masterplans wird die Gründung eines interkommunalen Zweckverbandes angestrebt. Dazu gehören die  Erarbeitung der damit zusammenhängenden Organisationsstruktur, sowie die Erarbeitung einer Satzung.

 

 

Der informelle Planungsverband soll auch Öffentlichkeitsarbeit leisten, u.a. mit einer eigenen Internetpräsenz. Die Form der Beteiligung der Bevölkerung am Planungsprozess wird noch abgestimmt, um im Rahmen der Erstellung des Masterplans ein entsprechendes Beteiligungskonzept umsetzen zu können. Die Einbindung von Kooperationspartnern, insbesondere der Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR) und der RWE Power AG, soll im Rahmen von noch auszuhandelnden Kooperationsverträgen geschehen.

  1. Gebietsabgrenzung

Der informelle Planungsverband soll vollständig die Flächen der kreisfreien Stadt Mönchengladbach, der Stadt Erkelenz sowie der Gemeinden Jüchen und Titz umfassen. Eine Erweiterung um andere Kommunen ist zunächst nicht vorgesehen, wird jedoch nicht kategorisch ausgeschlossen.

  1. Rechtsform

Den informellen Planungsverband bilden die vier genannten Tagebaurandgemeinden. Er arbeitet zusammen mit der Region Köln/ Bonn e.V., der Aachener Stiftung Kathy Beys, der RWE Power AG und der IRR GmbH. Die angestrebte interkommunale Zusammenarbeit läuft zunächst auf informeller Ebene, d.h., es werden keine Gremien gebildet, welche Planungshoheit gegenüber den beteiligten Kommunen besitzen oder die Planungshoheit der Kommunen selbst ersetzen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1. Der Rat der Stadt Erkelenz stimmt der Zusammenarbeit mit der Stadt Mönchengladbach, der Gemeinde Jüchen und der Gemeinde Titz im Rahmen eines informellen Planungsverbandes zu, um sich den Herausforderungen im Zusammenhang mit der Tagebaurandlage gemeinsam und in enger Abstimmung auf der Grundlage nachhaltiger und zukunftsfähiger Planungen für die Tagebaufolgelandschaft zu stellen.

 

  1. Der Rat beschließt, dass in einer nächsten Stufe die Vorbereitungen zur Gründung eines interkommunalen Zweckverbands zwischen den Städten Mönchengladbach, Erkelenz und den Gemeinden Jüchen und Titz angestrebt wird, um die vertrauensvolle und kontinuierliche Zusammenarbeit weiter zu formalisieren und die gesteckten Ziele effektiver umsetzen zu können. Die Verwaltung soll die hierzu erforderliche Entscheidung vorbereiten.

 

 

 

 

Geänderter Beschlussentwurf aus der 4. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am

09.12.2014

 

 

 

Änderung in fett und kursiv

 

 

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1. Der Rat der Stadt Erkelenz stimmt der Zusammenarbeit mit der Stadt Mönchengladbach, der Gemeinde Jüchen und der Gemeinde Titz im Rahmen eines informellen Planungsverbandes zu, um sich den Herausforderungen im Zusammenhang mit der Tagebaurandlage gemeinsam und in enger Abstimmung auf der Grundlage nachhaltiger und zukunftsfähiger Planungen für die Tagebaufolgelandschaft zu stellen.

 

2.Der Rat beschließt, dass in einer nächsten Stufe die Vorbereitungen zur Gründung eines interkommunalen Zweckverbands zwischen den Städten Mönchengladbach, Erkelenz und den Gemeinden Jüchen und Titz angestrebt wird, um die vertrauensvolle und kontinuierliche Zusammenarbeit weiter zu formalisieren und die gesteckten Ziele effektiver umsetzen zu können. Die Verwaltung soll zur Gewährleistung einer umfassenden Beratung die hierzu vom Rat noch zu treffende abschließende Entscheidung vorbereiten.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Aufstellung des o.g. Raumdossiers/ Masterplans durch ein externes Planungsbüro, fallen über einen Zeitraum von zwei Jahren an und belaufen sich nach bisherigen Schätzungen auf ca. 200.000 €. In den Vorgesprächen wurde die Möglichkeit erörtert, dass ca. 50% der Kosten aus Landesfördermitteln gedeckt werden könnten. Die IRR bemüht sich hierbei um diese Kofinanzierung aus Landesfördermitteln. Für die verbleibenden 50% der Kosten soll neben dem Anteil der Kommunen die RWE Power AG in die Kofinanzierung einbezogen werden.

 

Im Haushalt der Stadt Erkelenz sind für die Jahre 2015 und 2016 jeweils 15.000 Euro, also insgesamt 30.000 Euro zur Kofinanzierung des Planungsprozesses eingeplant.


Anlage:

Vortrag: „Chancen und Perspektiven der interkommunalen Zusammenarbeit“

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 A 5.1_Gründung_Planungsverband_A61_Vorlage_Anlage (8808 KB)