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Auszug - Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 04.12.2013 zur Schulentwicklungsplanung  

 
 
5. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 8.2
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 17.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 40/275/2014 Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 04.12.2013 zur Schulentwicklungsplanung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Jansen nimmt Bezug auf die Beratung in der Hauptausschusssitzung und einem kurzfristig als Ergänzung eingegangenen schriftlichen Antrag der FDP-Stadtratsfraktion, der bereits im Hauptausschuss vorgetragen wurde. Dieser Schriftsatz ist als Tischvorlage ausgelegt und der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Ratsherr Kehren trägt für die Antrag stellende SPD-Stadtratsfraktion vor, dass der Antrag der FDP-Fraktion fehl gehe. § 80 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW verpflichte die Schulträger, Schulentwicklungspläne aufzustellen. Falls, wie von der FDP beantragt beschlossen werde, fordere er bereits jetzt den Bürgermeister auf, den Beschluss auf Rechtmäßigkeit zu prüfen. Selbstverständlich seien bei der Erstellung eines Schulentwicklungsplanes die Nachbarkommunen einzubeziehen. Er bittet die anderen Fraktionen vom FDP-Antrag Abstand zu nehmen.

 

Für die Antrag stellende FDP-Stadtratsfraktion trägt Fraktionsvorsitzender Krahe vor, dass es seiner Fraktion darum gehen, die Schulentwicklungsplanung interkommunal voran zu treiben, um Fehlentwicklungen zu vermeiden. Er sehe die formalen Bedenken der SPD-Fraktion, die sich allerdings aus dem Wege räumen ließen, wenn man nach dem Grundsatz „gemeinsam entwickeln, getrennt entscheiden“ vorgehe. Es gäbe Beispiele interkommunaler Schulentwicklungsplanung in NRW, z.B. in der Städteregion Aachen.

 

Auf die Frage von Fraktionsvorsitzender Schirrmeister-Heinen, ob interkommunale Zusammenarbeit hier rechtlich machbar sei, entgegnet Schuldezernent Dr. Gotzen, dass er hier einen Streit um Vokabeln sehe. Es sei zwischen 2 Phasen in der Erarbeitung eines Schulentwicklungsplanes zu unterscheiden, und zwar in einer Phase 1 mit der Erstellung eines vorbereitenden Gutachtens und in der 2. Phase mit der politischen Beschlussfassung des Schulträgers. Wenn hier gefordert werde, kreisweit Daten gutachterlich zu erheben, sei dies in Ordnung. Die Beschlussfassung obliege letztlich dem Schulträger. Zielsetzung des heutigen Beschlusses sei die Erarbeitung der Grundlagedaten.

 

Fraktionsvorsitzender Merkens spricht sich für den Antrag der FDP-Fraktion aus, da dieser sinnvoll sei.

 

Stv. Fraktionsvorsitzender Dederichs ist der Auffassung, dass der Beschlussvorschlag der FDP ihm zu kurz greife, da er nicht beinhalte, was zu tun sei, wenn eine interkommunale Zusammenarbeit sich als nicht realisierbar erweise.

 

Im Rahmen der weiteren Erörterung zum Tagesordnungspunkt ändert Fraktionsvorsitzender Krahe im Absatz 1 des von der FDP-Fraktion beantragten Beschlussentwurfes das Wort „Schulentwicklungsplan“ in „Schulentwicklungsgutachten“.

 

Nachdem Bürgermeister Jansen feststellt, dass eine Kompromissformulierung sich als nicht realisierbar zeigt, lässt er über den weitergehenden Antrag der FDP-Fraktion mit folgendem Wortlaut abstimmen.


Beschluss:

„Die Verwaltung wird beauftragt, im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden des Kreises ein gemeinsames Schulentwicklungsgutachten zu erstellen, um über das Jahr 2015 eine Schulentwicklungsplanung fortzuschreiben“.


Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung