Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Gemäß § 5 Abs. 2. Nr. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Erkelenz hat der Jugendhilfeausschuss den Haushalt für den Bereich der Jugendhilfe vor Beschlussfassung der Haushaltssatzung durch den Rat zu beraten. Den Ausschussmitgliedern wurde der Teilergebnisplan 2015 für den Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ sowie eine Übersicht über die Finanzplanung für den Zeitraum 2015 bis 2018 zur Kenntnisnahme übersandt.
Das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales hat nachstehend die im Bereich der Jugendhilfe zu erwartenden Erträge und Aufwendungen für 2015 ermittelt und mit den beabsichtigten Investitionsmaßnahmen zur Aufnahme in die Planung für die Jahre 2015 - 2018 vorgeschlagen.
I. Teilergebnisplan:
Aus dem als Anlage beigefügten Teilergebnisplan und der nachstehenden Zusammenfassung der vier Produktgruppen des Produktbereiches 06 ist zu ersehen, dass für den Bereich der öffentlichen Jugendhilfe ordentliche Aufwendungen in Höhe von 18.369.937 € und ordentliche Erträge in Höhe von 8.068.449 € für das Jahr 2015 eingeplant sind.
Die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen 2014 zu 2015 können Sie aus der vergleichenden nachfolgend aufgeführten Tabelle entnehmen.
Wie aus dieser Aufstellung entnommen werden kann, werden auch in diesem Jahr erhebliche finanzielle Anstrengungen unternommen, um die Aufgaben sowohl im freiwilligen als auch im pflichtigen Teil qualitätsorientiert wahrnehmen zu können.
Die Aufwendungen lassen sich zwei großen Bereichen zuordnen. Dies sind zum einen die notwendige Kinderbetreuung und andererseits die erforderlichen Hilfen für junge Menschen und ihren Familien.
Die Steigerung der Erträge bei der Kinderbetreuung sind Auswirkungen der KiBiz-Reform, bei der nunmehr eine 1,5-prozentige Erhöhung der Kind- und U-3 Pauschalen zu verzeichnen ist. Weiterhin werden Mittel im Rahmen von plusKita, Sprachförderung und Verfügungspauschalen vom Land zur Verfügung gestellt. Die Einzelheiten dazu werden in separaten Tagesordnungspunkten erläutert. Damit sind auch Mehraufwendungen im Personalbereich verbunden.
Im Bereich der Hilfen zur Erziehung bei jungen Menschen und ihren Familien stabilisieren sich die Fallzahlung und insoweit auch die damit verbundenen Erträge und Aufwendungen. Bei den Kostenerstattungen ggü. anderen Jugendhilfeträgern werden in 2015 voraussichtlich deutliche Mehreinnahmen von 200.000 EUR zu erzielen sein.
II. Teilfinanzplan:
Produktgruppe 06 01 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung (freie Träger) -
Im Bereich der Freien Träger war der Ausbau des Angebots im U-3-Bereich in 2013 abgeschlossen. Allerdings werden weitere Mittel des Bundes in Höhe von 287.000 EUR für den U-3 Ausbau für 2015 erwartet. Diese Mittel sind noch nicht im Haushalt 2015 eingestellt, da dies erst am 11.11.2014 vom Land mitgeteilt wurde. Verhandlungen mit den freien Trägern über die Schaffung zusätzlicher U-3 Plätze sind bereits angelaufen.
Produktgruppe 06 02 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung (Einrichtungen in eigener Trägerschaft) -
Im Hinblick auf den Rechtsanspruch in der U3-Betreuung sind die Investitionen der Stadt Erkelenz in 2014 abgeschlossen worden. Für den Haushalt 2015 wurden Mittel für Neu- bzw. Ersatzbeschaffung von Spielgeräten und Mobiliar in einzelnen Kitas eingeplant.
Produktgruppe 06 03 02 - Einrichtungen der Jugendarbeit
Bei den Einrichtungen der Jugendarbeit sowie der Spiel- und Bolzplätze im Stadtgebiet wird die Qualität der letzten Jahre durch weitgehend gleiche Aufwendungen in 2015 weiterhin gewährleistet. Zuweisungen des Landes werden in diesem Bereich nicht gewährt, so dass die Stadt Erkelenz dies allein zu finanzieren hat. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „Dem Vorschlag der Verwaltung für den Produkthaushalt 2015 und für die Finanzplanung für die Jahre 2015 – 2018 für den Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, dessen Original der Niederschrift beigefügt ist, wird zugestimmt.“ Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen für den Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sind im Detail dem Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2015 zu entnehmen. Anlage: Teilergebnisplan für 2015 und Teilfinanzplan für die Jahre 2015 – 2018
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||