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Vorlage - A 40/275/2014  

 
 
Betreff: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 04.12.2013 zur Schulentwicklungsplanung
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
01.12.2014 
1. Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
11.12.2014 
4. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
17.12.2014 
5. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz beantragt mit Schreiben vom 04.12.2013 die Erarbeitung eines Schulentwicklungsplanes für die Stadt Erkelenz. Begründet wird der Antrag damit, dass eine verlässliche, abgestimmte und konsensuale Perspektive hinsichtlich der Schulentwicklung benötigt wird.

 

Der letzte Schulentwicklungsplan stamme aus dem Jahr 1994 und das vorliegende Gutachten zur Schulentwicklungsplanung für den Kreis Heinsberg ersetze nicht die vom Rat zu beschließende Schulentwicklungsplanung auf städtischer Ebene.

 

§ 80 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) vom 15.02.2005 (GV.NRW. S 102) in der derzeit geltenden Fassung verpflichtet die Schulträger, Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Diese dient der Sicherung eines gleichmäßigen, inklusiven und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebot in allen Landesteilen.

 

Sie berücksichtigt gemäß § 80 Abs.5 SchulG

-          das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Orte des Gemeinsamen Lernens, Schulgrößen und Schulstandorten,

-          die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten, Orten des Gemeinsamen Lernens und Jahrgangsstufen,

-          sowie die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestandes nach Schulformen, Schularten, Orten des Gemeinsamen Lernens und Schulstandorten.

 

Die kreisweite Schulentwicklungsplanung aus Mai 2010 endet bei der Festlegung von gesicherten Daten mit dem Schuljahr 2014/2015.

Im Bereich der Fortschreibung zur Entwicklung der Landschaften der Förderschulen aus Oktober 2013 liegen diese Daten bis zum Schuljahr 2018/2019 vor.

 

Derzeit sind beim Kreis Heinsberg keine Hinweise dahingehend zu erkennen, dass die kreisweite Schulentwicklungsplanung in 2015 fortgeführt wird, obwohl dies von Seiten der Verwaltung außerordentlich begrüßt würde.

 

Da sich aber durch Änderungen in der Bildungslandschaft (Inklusion, Gemeinsames Lernen etc.) sehr schnelle und umfangreiche Handlungsbedarfe ergeben, ist es durchaus sinnvoll, zukünftig eine separate Schulentwicklungsplanung für die Stadt Erkelenz zu betreiben.

 

Diese kann und darf jedoch nur in enger Abstimmung mit dem Kreis Heinsberg und dem Landschaftsverband Rheinland als Schulträger sowie den benachbarten Kommunen erfolgen, damit auch zukünftig die Schulangebote aufeinander abgestimmt sind. Insbesondere in Bezug auf das Vorhalten von Angeboten für Kinder mit Förderbedarfen ist eine Zusammenarbeit mit den anderen Schulträgern unerlässlich.

 

Seitens der Verwaltung wird deshalb vorgeschlagen, im Jahre 2015 die Durchführung einer Schulentwicklungsplanung für die Stadt Erkelenz zu beauftragen. Es bietet sich an, die auch mit den bisherigen Planungen beauftragte Projektgruppe Bildung und Region, Bonn, mit der Erstellung zu betrauen.

 

Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 12.600,- €. Die entsprechenden Mittel sind im Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2015 eingestellt, die jedoch noch vom Rat der Stadt Erkelenz zu beschließen ist.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

„Die Verwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich der Zurverfügungstellung der erforderlichen Haushaltsmittel in der Haushaltssatzung für das Jahr 2015, eine Schulentwicklungsplanung für die Stadt Erkelenz durchzuführen und die Projektgruppe Bildung und Region, Bonn, mit der Erstellung zu beauftragen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten: 12.600,- €.

Die Mittel sind im Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2015 eingestellt, die jedoch noch vom Rat der Stadt Erkelenz zu beschließen ist.