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Betreff: |
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 |
Status: | öffentlich | | |
Federführend: | Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei |
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Beratungsfolge: |
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Tatbestand: Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Jahr 2015 wurde am 06.11.2014 vom Kämmerer aufgestellt und am gleichen Tage vom Bürgermeister ohne Änderung bestätigt. Dem Rat der Stadt wurde der Entwurf mit Schreiben vom 12.11.2014 am gleichen Tag zugeleitet. Alle Ratsmitglieder haben Ausfertigungen des Etatentwurfes erhalten. Weiterhin erhielten Ausfertigungen des Entwurfs oder eine entsprechende Mitteilung: a) | die Industrie- und Handelskammer, | b) | die Handwerkskammer, | c) | die Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Heinsberg, | d) | der Landesbetrieb Wald und Holz NRW -Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde-, | e) | die örtliche Presse und der Lokalfunk. |
Die öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2015 erfolgte im Amtsblatt Nr. 21/2014 am 14.11.2014. Hiernach wurde der Entwurf der Haushaltssatzung während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme im Rathaus, Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften, verfügbar gehalten. Gemäß § 80 (3) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) konnten Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Erkelenz in der Zeit vom 17. November 2014 - 01. Dezember 2014 während der Besuchszeiten im Rathaus Erkelenz, Johannismarkt 17, Zimmer 249, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben. Einwendungen wurden nicht erhoben. Es wird hiermit festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für das Zustandekommen der Haushaltssatzung 2015 nebst Anlagen vorliegen bzw. beachtet worden sind. Erläuterungen zum Entwurf: Der Entwurf der Haushaltssatzung 2015 schließt im Ergebnisplan mit einem Jahresergebnis von ab. | -2.660.000 € | Zum Ausgleich wird die Ausgleichsrücklage in entsprechender Höhe in Anspruch genommen. | Der Finanzplan 2015 führt zu einer Änderung des Bestandes der liquiden Mittel von | -2.174.090 €. | | |
Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Kredite für Investitionen beträgt | 2.271.000 €. | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt | 11.309.000 €. | Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, soll 12.000.000 € betragen. | | |
Die Steuersätze wurden wie folgt festgesetzt: | Grundsteuer A 240 v.H. | | | Grundsteuer B 420 v.H. | | | Gewerbesteuer 420 v.H. | |
Dem Haushaltsplan sind als Anlagen neben dem Vorbericht beigefügt: Anlagen 1 | - | Stellenplan | | | | 2 | - | Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen | 3 | - | Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und einzelne Ratsmitglieder | 4 | - | Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten | 5 | - | Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 7 GemHVO | 6 | - | Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der gemeindlichen Betriebe gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 8 GemHVO | 7 | - | Wirtschaftsplan 2015 (Erfolgs- und Vermögensplan), Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2014 - 2018 sowie Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) und Lagebericht des Städt. Abwasserbetriebes - Wirtschaftsjahr 2013 - | 8 | - | a) | Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht inkl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH - Geschäftsjahr 2013 - | | | | | | | |
| | b) | Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht inkl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG - Geschäftsjahr 2013 - | | | c) | Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) des Bäderbetriebes der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2013 - | | | d) | Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechung und Anlagenspiegel) des Verkehrsbetriebes - Betrieb gewerblicher Art - Geschäftsjahr 2013 - | | | e) | Jahresabschluss Stadt Erkelenz „BgA Anteile an Personen-gesellschaften“, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) - Geschäftsjahr 2013 - | | | f) | Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht inkl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2013 - | 9 | - | Entwurf der Bilanz zum 31.12.2013 | | | | |
Die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Haushaltsplan einbezogen worden. Auch in den Jahren 2016 und 2017 kann der Ergebnisplan nur durch eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden. Für das Jahr 2018 weist der Ergebnisplan ein positives Ergebnis in Höhe von 1.208.700 € aus.
Beschlussentwurf: „Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen: § 1 | Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird | im Ergebnisplan mit | dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 89.362.483 EUR | dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 92.022.483 EUR | im Finanzplan mit | dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf | 84.009.777 EUR | dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf | 84.156.736 EUR | dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf | 9.493.069 EUR | dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf | 11.820.200 EUR | dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf | 4.581.000 EUR | dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf | 4.281.000 EUR | | | festgesetzt. | | § 2 | Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf | 2.271.000 EUR | festgesetzt. | | § 3 | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf | 11.309.000 EUR | festgesetzt. | | § 4 | Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf | 2.660.000 EUR | festgesetzt. | | |
§ 5 | Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf | 12.000.000 EUR | festgesetzt. | | | § 6 | Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt: | | 1. | Grundsteuer | | 1.1 | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 240 v.H. | 1.2 | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 420 v.H. | | 2. | Gewerbesteuer auf | 420 v.H. | | | | | | § 7 | entfällt | | | § 8 | Bildung von Budgets | Gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet: | 1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen | 2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen | 3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser) | 4. Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen | 5.1Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche mit Ausnahme: -der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen; -der Produkte 11 01 00 und 13 05 00; -solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird; -durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen. Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich zugeordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen werden. 5.2Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00. 5.3Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00. | 6.Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen. | 7.Alle internen Leistungsbeziehungen. | 8. Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der Wertgrenze von 10.000 €. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers. | 9.Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 8 aufgeführten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung des Budgets herangezogen werden. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers. | | | |
§ 9 | Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen | Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt: | Maßnahme | Bezeichnung | B01060001 | Mobiliar, Maschinen, Fahrzeuge > 410 € | G01130001 | Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden | B01180062 | Großflächenmäher (Ersatz HS-2427) | B01180064 | LKW Kipper mit Kran (Ersatz für HS-2410) | E12010024 | Umgestaltung/Sanierung Südpromenade | E12010026 | Straßenerneuerung Brückstraße | E12010050 | Baugebiet VI/2 (Roermonder Str. - Bauxhof) | T12010014 | Erkelenz, Anton-Raky-Allee (Tunnel) | T12010201 | Park-and-Ride-Anlage, Neußer Straße | E12020028 | Baugebiet VI/2 (Roermonder Str. - Bauxhof) - Öffentliche Straßenbeleuchtung | S13010011 | Revitalisierung Stadtpark.“ | | |
Finanzielle Auswirkungen: Siehe Haushaltssatzung 2015.
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