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Tatbestand: Seit 2012 hat der Rat der Stadt jährlich ein Glasverbot am Altweiberdonnerstag mittels Allgemeinverfügung aussprechen lassen, um den Gefahren, die sich früher im Rahmen des Straßenkarnevals im Bereich des Johannismarktes aufgrund des unsachgemäßen Gebrauchs von Getränkeglasbehältnissen durch die dort Feiernden gezeigt hatten, entgegenzuwirken. Zwar ist am Folgetag festzustellen, dass einzelne Feiernde trotz Kontrollen an den Zugängen zum Johannismarkt anscheinend immer noch Möglichkeiten finden, Glasbehältnisse in die Verbotszone zu schmuggeln, doch ist insbesondere für die vergangenen beiden Jahre auch festzustellen, dass sich die überwiegenden Teilnehmer an dem Geschehen auf dem Johannismarkt auf das „Feiern ohne Glas“ eingelassen haben. Nicht nachgelassen hat der negative Eindruck, dass mit zunehmendem Alkoholkonsum auch Hemmungen abnehmen und das Aggressionsverhalten einiger Feiernder untereinander, aber auch gegenüber den Mitarbeitern der Stadt Erkelenz, die zur Durchsetzung des Glasverbotes eingesetzt sind und der Polizei, zunimmt. Diesem Phänomen wird jedoch mit den bisher zur Verfügung stehenden Mitteln kaum entgegen gewirkt werden können.
Die Verwaltung bittet zu entscheiden, ob sie auch für den Altweibertag 2015 ein Glasverbot für den Johannismarkt durch Erlass einer Allgemeinverfügung entsprechend der für das Jahr 2014 aussprechen soll. Im Falle des Verbotes werden für die Dauer des Treibens die beiden Zugänge von der Burgstraße und von Hülsersgässchen her wieder mit Bauzäunen abgesperrt. Der Zu- und Abgang ist in dieser Zeit nur via die Glas-Kontrollstellen an den drei Zugängen von der Brückstraße, von der Kirchstraße und von der Gasthausstraße her möglich. An allen fünf vorgenannten Stellen werden Mitarbeiter der Verwaltung und nach Bedarf auch mit Personal einer privaten Sicherheitsfirma postiert. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Die Verwaltung wird beauftragt, für den Altweiberdonnerstag 2015 für den Bereich des Johannismarktes ein Glasverbot in Form einer Allgemeinverfügung analog der des Jahres 2014 zu erlassen und dieses im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu überwachen und durchzusetzen.“ Finanzielle Auswirkungen: ca. 2.500,00 bis 3.500,00 Euro (Personal- und Sachkosten für zwei Toilettenwagen, Kosten für den Einsatz von Mitarbeitern eines gewerbliches Sicherheitsunternehmens (abhängig von der erforderlichen Personenzahl und Einsatzzeit), Ausgleich/Vergütung von Mehrarbeit sowie Sachkosten für die VerwaltungsmitarbeiterInnen, soweit diese sich für diese Aufgabe zur Verfügung stellen (bisher i.d.R. ca. 20 – 25 Personen).
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