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Tatbestand: Auf die ausführliche Sachverhaltsdarstellung in der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW vom 20. Oktober 2014 wird verwiesen.
Soweit zu diesen Ausführungen noch Fragen bestehen, können diese in der Sitzung durch die Verwaltung beantwortet werden.
Die Dringlichkeitsentscheidung vom 20. Oktober 2014 wird hiermit dem Rat der Stadt Erkelenz zur Zustimmung vorgelegt. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Der nachfolgend aufgeführten Dringlichkeitsentscheidung vom 20. Oktober 2014 gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW wird zugestimmt:
Weiterhin wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bei der Maßnahme H10060302 i. H. v. 55.000,00 € zur Verfügung gestellt. Die Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch Kürzung der Verpflichtungsermächtigung bei Maßnahme G01130001 (Erwerb und Verkauf v. Grundstücken u. Gebäuden).“ Finanzielle Auswirkungen: Siehe Anlage. Anlage: Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW v. 20. Oktober 2014
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