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Vorlage - A 20/302/2014  

 
 
Betreff: Umbau des städtischen Gebäudes "Südpromenade 31" in ein Asylantenwohnheim - Zustimmung zu einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
06.11.2014 
3. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
17.12.2014 
5. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW v. 20. Oktober 2014  

Tatbestand:

Auf die ausführliche Sachverhaltsdarstellung in der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW vom 20. Oktober 2014 wird verwiesen.

 

Soweit zu diesen Ausführungen noch Fragen bestehen, können diese in der Sitzung durch die Verwaltung beantwortet werden.

 

Die Dringlichkeitsentscheidung vom 20. Oktober 2014 wird hiermit dem Rat der Stadt Erkelenz zur Zustimmung vorgelegt.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Der nachfolgend aufgeführten Dringlichkeitsentscheidung vom 20. Oktober 2014 gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW wird zugestimmt:

 

  1. Der erheblichen außerplanmäßigen Investition gem. § 83 Abs. 2 GO NRW bzw. § 85 Abs. 1 GO NRW - Umbau des städtischen Gebäudes „Südpromenade 31“ in ein Asylantenwohnheim - i. H. v. 130.000,00 € wird zugestimmt.

 

  1. Hierfür wird eine außerplanmäßige investive Auszahlungsermächtigung bei Maßnahme H10060302 i. H. v. 75.000,00 € im Haushaltsjahr 2014 zur Verfügung gestellt. Die Deckung dieser außerplanmäßigen investiven Auszahlung erfolgt durch Kürzung der Auszahlungsermächtigungen bei den Maßnahmen B01180040 (Geräteträger/Schlepper - Ersatz HS-2461/ERK-A 1136) i. H. v. 65.000,00 € und B01180048 (Kleinlaster mit Kipper - Ersatz HS-2473/ERK-A 1110) i. H. v. 10.000,00 €.

 

Weiterhin wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bei der Maßnahme H10060302 i. H. v. 55.000,00 € zur Verfügung gestellt. Die Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch Kürzung der Verpflichtungsermächtigung bei Maßnahme G01130001 (Erwerb und Verkauf v. Grundstücken u. Gebäuden).“


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlage.


Anlage:

Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW v. 20. Oktober 2014

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW v. 20. Oktober 2014 (795 KB)