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Vorlage - A 10/164/2014  

 
 
Betreff: Antrag auf Nutzung des Stadtwappens
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
17.12.2014 
5. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag des THW vom 02.12.2014  

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 02.12.2014 beantragt der Ortsverband Übach-Palenberg des Technischen Hilfswerks (THW) stellvertretend für alle anderen Ortsverbände im THW-Geschäftsführerbereich Mönchengladbach (u. a. Erkelenz, Hückelhoven, Übach-Palenberg, Mönchengladbach etc.) die  Genehmigung, das Erkelenzer Stadtwappen auf einer Geschenktafel aus Schiefer, die als Geschenk für potenzielle Anforderer, Institutionen, Städte und Gemeinden Verwendung finden soll, für den Ortsverband Erkelenz nutzen zu können.

 

Der schriftliche Antrag mit einem Muster (hier: für das THW Mönchengladbach mit dem Wappen der Stadt Mönchengladbach) ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Gemäß § 5 Abs. 3 der Richtlinien für die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Wappens der Stadt Erkelenz vom 15.12.2010 kann die Verwendung durch Vereine auf offiziellen Vereinsfahnen, Wimpeln, Medaillen, Orden etc. genehmigt werden, wenn dem nicht besondere Gründe entgegenstehen.

 

Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) ist eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und nimmt mit seinen mehr als 600 Ortsverbänden, die ausschließlich aus ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestehen, Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes im In- und Ausland wahr. Der beantragende Ortsverband ist somit kein Verein im Sinne des § 5 Abs. 3 der Richtlinie. Allerdings sind im vorliegenden Fall keine besonderen Gründe ersichtlich, die einer Genehmigungserteilung im Wege stehen sollten.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, in diesem Fall analog wie bei Vereinen zu verfahren und die Genehmigung zur Nutzung des Stadtwappens zu erteilen.


Beschlussentwurf:

„Dem Antrag des THW-Ortsverbandes Übach-Palenberg zur Nutzung des Erkelenzer Stadtwappens auf Geschenktafeln für den THW-Ortsverband Erkelenz wird hiermit entsprochen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlage:

Antrag des THW vom 02.12.2014

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag des THW vom 02.12.2014 (334 KB)