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Beschluss: „Der Hauptausschuss bzw. der Rat nimmt davon Kenntnis, dass sich wesentliche Beanstandungen gemäß § 105 Abs. 5 GO NRW aufgrund des dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleiteten und dort beratenen Prüfberichtes über die überörtliche Prüfung der Stadt Erkelenz durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW nicht ergeben haben.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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