Bürgerinformationssystem

Auszug - Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015  

 
 
5. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 4
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 17.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 20/307/2014 Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Reihenfolge der Haushaltsreden wurde mit den Fraktionen in der letzten Hauptausschusssitzung abgestimmt. Auf dieser Basis beginnt Bürgermeister Jansen als Erster traditionell mit seiner Haushaltsrede. Die Rede ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Es schließen sich dann in folgender Reihenfolge an:

für die CDU-Fraktion Fraktionsvorsitzender Merkens,

für die SPD-Fraktion Fraktionsvorsitzender Rogowsky,

für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ratsherr Pütz,

für die FDP-Fraktion Fraktionsvorsitzender Krahe,

für die Bürgerpartei Fraktionsvorsitzender Frings,

für die Fraktion Freie Wähler UWG-Erkelenz Fraktionsvorsitzender Moll.

 

Alle Reden sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Nach Abschluss der verschiedenen Redebeiträge kommt es zu einer Aussprache, in deren Verlauf die Inhalte der verschiedenen Haushaltsreden der anderen Fraktionen aufgegriffen und kommentiert werden.

 

Nachdem nach intensiver Aussprache keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, lässt Bürgermeister Jansen über den vorliegenden Beschlussvorschlag abstimmen.


Beschluss:

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW  S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt      voraus­­sichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

89.362.483 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

92.022.483 EUR

im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

84.009.777 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

84.156.736 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

9.493.069 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

11.820.200 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

4.581.000 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

4.281.000 EUR

 

 

festgesetzt.

 

 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

 

2.271.000 EUR

festgesetzt.

 

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

11.309.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf

2.660.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

12.000.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

240 v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

420 v.H.

 

2.

Gewerbesteuer auf

420 v.H.

 

 

 

 

 

§ 7

entfällt

 

 

§ 8

 

Bildung von Budgets

 

Gemäß  § 21  Abs. 1  GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung  folgende Budgets gebildet:

 

1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen

2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser)

4. Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen

5.1Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche

mit Ausnahme:

-der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen;

-der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;

-solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein

                        entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist,

                        soweit von diesem Gebrauch gemacht wird;

-durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.

Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich

zugeordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf

einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen

werden.

5.2Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00.

5.3Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00.

6.Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne

            interne Leistungsbeziehungen und mit Ausnahme der Konten bei den

            kostenrechnenden Einrichtungen.

7.Alle internen Leistungsbeziehungen.

8. Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der 

            Wertgrenze von 10.000 €. Entsprechende  Mittelübertragungen  bedürfen  der

            Zustimmung des Stadtkämmerers.

9.Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter

            Punkt 8 aufgeführten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb

            der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit

            von diesem Gebrauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene

            Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung des Budgets

            herangezogen werden. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung

            des Stadtkämmerers.

 

 

 

 

§ 9

 

Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen

 

Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für ge­genseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt:

 

Maßnahme

 

Bezeichnung

 

 

B01060001

 

Mobiliar, Maschinen, Fahrzeuge > 410 €

 

G01130001

 

Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden

B01180062

 

Großflächenmäher (Ersatz HS-2427)

B01180064

 

LKW Kipper mit Kran (Ersatz für HS-2410)

E12010024

 

Umgestaltung/Sanierung Südpromenade

E12010026

 

Straßenerneuerung Brückstraße

E12010050

 

Baugebiet VI/2 (Roermonder Str. - Bauxhof)

T12010014

 

Erkelenz, Anton-Raky-Allee (Tunnel)

T12010201

 

Park-and-Ride-Anlage, Neußer Straße

E12020028

 

Baugebiet VI/2 (Roermonder Str. - Bauxhof) - Öffentliche Straßenbeleuchtung

S13010011

Revitalisierung Stadtpark.“

 


Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rede Haushalt 2015 BGM (283 KB)      
Anlage 2 2 Rede Haushalt 2015 CDU (167 KB)      
Anlage 3 3 Rede Haushalt 2015 SPD (161 KB)      
Anlage 4 4 Rede Haushalt 2015 Bündnis 90 Die Grünen (188 KB)      
Anlage 5 5 Rede Haushalt 2015 FDP (183 KB)      
Anlage 6 6 Rede Haushalt 2015 Bürgerpartei (86 KB)      
Anlage 7 7 Rede Haushalt 2015 Freie Wähler UWG Erkelenz (134 KB)