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Tatbestand: Die als Anlage beigefügte Abwassergebührenkalkulation 2015 schließt mit dem Ergebnis ab, dass die Niederschlagswassergebühren 2015 auf 0,90 €/m² befestigter Fläche sowie die Schmutzwassergebühren auf 1,91 €/m³ bezogener Frischwassermenge in 2015 unverändert belassen werden können.
Konkret bedeutet dies, dass auch in 2015 ein fiktiver Musterhaushalt bei einer befestigten Fläche von 200 m² und einem Frischwasserbezug von 130 m³ weiterhin nur insgesamt 499,00 € an Abwassergebühren zu zahlen hat. Die bereits seit mehreren Jahren landesweit als sehr günstig zu bezeichnenden Abwassergebührensätze können somit auch in 2015 beibehalten werden. Dieses sehr erfreuliche Ergebnis basiert unter anderem darauf, dass die Kosten gegenüber dem Vorjahr um 67.090 € (-0,68 %) gesenkt werden können. Dabei konnte im Betriebsaufwand eine Reduzierung um 20.087 € als auch beim Finanzaufwand eine Reduzierung um 47.003 € eingeplant werden. Zusammenfassend kann also festgehalten werden, dass der Gesamtaufwand in der Abwassergebührenkalkulation 2015 nahezu unverändert geblieben ist.
Neben dieser geringfügigen Reduzierung der Aufwandsseite konnten auf der Ertragsseite Entnahmen von insgesamt 480.000 € aus den beiden Gebührenausgleichsrücklagen entlastend eingeplant werden. Die Gebührenausgleichsrücklage „Schmutzwasser“ hat nach dieser Entnahme noch einen Bestand von 230.000 €, während die Gebührenausgleichsrücklage „Niederschlagswasser“ nach der planerischen Entnahme für 2015 aufgebraucht ist.
Die Betriebsleitung des Abwasserbetriebes bittet, der vorgelegten Abwassergebührenkalkulation 2015 zuzustimmen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Abwassergebührenkalkulation für 2015 wird zugestimmt.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine Anlage: Abwassergebührenkalkulation für 2015
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