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Tatbestand: Der Bebauungsplan Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte, wurde in der Sitzung des Rates am 19.10.2005 als Satzung beschlossen und mit öffentlicher Bekanntmachung am 21.10.2005 rechtskräftig. In der Beschlussvorlage zum Satzungsbeschluss des Rates am 19.10.2005 wurde bereits darauf hingewiesen, dass für die Realisierung des Bebauungsplanes und der Umsiedlung der Bevölkerung nicht auszuschließen ist das im Laufe des Umsiedlungsverfahrens ein Überarbeitungs- und Änderungsbedarf des Bebauungsplanes entsteht.
In der Sitzung soll ein Aufstellungsbeschluss zur Einleitung eines Änderungsverfahrens gefasst werden, um in einem Teilbereich des Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein bedarfsgerechtes Grundstücksangebot für Umsiedler im Plangebiet des Umsiedlungsstandortes zu schaffen. Des Weiteren soll, soweit Grundstücke für die Umsiedlung nicht mehr benötigt werden, ein Grundstücksangebot für Ansiedlungen von Betrieben außerhalb der Umsiedlung geschaffen werden. Das Planungserfordernis nach § 1 Abs. 3 BauGB ist begründet und die Zielsetzung städtebaulich gerechtfertigt, da die Planänderung ein bedarfsgerechtes Grundstücksangebot für Umsiedlungszwecke sicherstellen sowie allgemeine Bauflächenbedarfe abdecken soll und somit hinreichend gewichtige städtebauliche Allgemeinbelange vorliegen.
Mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes soll im Bereich westlich der Planstraße S – Im Blumenforst - neu (Flurstücke 138, 139) in dem rd. 2 ha umfassenden Plangebiet das bisherige festgesetzte Sondergebiet -Gartenbaubetriebe- durch ein Gewerbegebiet ersetzt werden. Das Planungsrecht wird damit an den Bedarf des Grundstücksangebotes der Umsiedlung angepasst.
Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet Sondergebiet -Gartenbaubetriebe- dar. Die Festsetzung eines Gewerbegebietes im Bebauungsplan erfordert daher die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgen.
Die Grundstücke im Plangebiet der Bebauungsplanänderung sind im Eigentum der RWE Power AG.
In der Sitzung soll der städtebauliche Vorentwurf vorgestellt, der Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplan Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte gefasst und die Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren für den zu erarbeitenden Bebauungsplanentwurf beschlossen werden.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte zu erarbeiten. 3.Über den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath ist zu beteiligen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch eine Vereinbarung zwischen der Stadt Erkelenz und der RWE Power AG sichergestellt. Anlage: Übersicht über den Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte
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