Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 10/160/2014  

 
 
Betreff: Stellenplan 2015
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
11.12.2014 
4. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
17.12.2014 
5. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Liste der Veränderungen Stellenplan 2015  
Stellenplan 2015  

Tatbestand:

Der Entwurf des Stellenplans für das Haushaltsjahr 2015 wurde als PDF-Datei in das Ratsinformationssystem eingestellt.

 

Die Gesamtzahl der Stellen im Stellenplan für das Jahr 2014 betrug 418,80 Stellen.

 

Die Gesamtzahl der Stellen im Stellenplan 2015 beträgt 428,00 Stellen.

 

Darin sind 81 Beamtenstellen, 230,20 Stellen für Tarifbeschäftigte nach dem TVöD und 116,80 Stellen nach dem TV Sozial- u. Erziehungsdienst ausgewiesen.

 

Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich eine Stellenmehrung von 9,20 Stellen.

 

Stellenplan

Beamte

Tarifbeschäftigte

Sozial-u. Erziehungsdienst

Summe

2014

76

231,83

110,97

418,80

2015

81

230,20

116,80

428,00

Differenz

+ 5

-   1,63

+  5,83

+  9,20

 

Zu den wesentlichen Veränderungen gehören:

 

Die Stellenmehrung für das Jahr 2015 beträgt insgesamt 9,20 Stellen. Dies ist einerseits der Systematik des Beamtenrechts geschuldet, nach dem für jeden Beamten eine eigene Stelle einzurichten ist. Für zwei Auszubildende der Laufbahn des mittleren Dienstes sowie für eine Auszubildende des gehobenen Dienstes, die im Sommer 2015 ihre Laufbahnprüfungen ablegen, waren deshalb drei Beamtenstellen einzurichten. Die Stellen  sind ab dem Zeitpunkt der  Ernennung bewirtschaftet und werden vorerst in der Personalreserve geführt. Nach Beendigung der Altersteilzeit der sich in Altersteilzeit befindlichen Beamten erfolgt aufgrund von kw-Vermerken eine Rückführung der Stellen.

 

Im Haupt- und Personalamt, Sachgebiet Personalwesen, wurde eine weitere Beamtenstelle für eine sich ab November in Mutterschutz bzw. Elternzeit befindliche Beamtin für eine eventuelle Nachbesetzung mit einer Beamtin bzw. einem Beamten eingerichtet. Die Einrichtung der Stelle war notwendig, um sich die Option einer externen Besetzung mit einer Beamtin bzw. eines Beamten zu erhalten. Die Stelle soll nicht dauerhaft etabliert werden.

 

Der Bedarf für das Kindergartenjahr 01.08.2014 bis 31.07.2015 nach dem Kinderbildungsgesetz wurde vom Amt für Kinder, Jugend u. Familie ermittelt.

 

Die größte Stellenmehrung ergibt sich im Wesentlichen, wie bereits in den Vorjahren, im Bereich der Kindertagesstätten. Neben der notwendigen Umwandlung von 5,5 Ergänzungskraftstellen in Fachkraftstellen, der Einrichtung von zwei Fachkraftstellen zum 01.08.2014, einem weiteren Mehrbedarf von 1,5 Fachkraftstellen für Sprach- und Bildungsförderung nach dem KiBiz-Gesetz sowie von zwei Reservestellen für das zum 01.08.2015 beginnende neue Kindergartenjahr wird sowohl den Anforderungen des Gesetzgebers als auch dem nicht vorhersehbaren Buchungs- bzw. Nutzungsverhalten der Eltern zur angebotenen U3-Betreuung Rechnung getragen.

 

Andererseits wird insbesondere der Stellenzuwachs, der sich aus dem KiBiz-Gesetz ergibt, vom Land NRW teilweise gegenfinanziert.

 

Die Amtszeit des derzeitigen Leiters der Freiwilligen Feuerwehr als Stadtwehrführer endet im Mai 2015. Der Stelleninhaber übt jedoch bis zur Übernahme der Amtsgeschäfte durch den künftigen Wehrleiter weiterhin seine Aufgaben aus. Eine Vorgriffnachbesetzung aufgrund der langen Ausbildungszeit des neuen Wehrführers an der Landesfeuerwehrschule Münster ist ebenso notwendig wie die Einrichtung einer neuen Stelle für den in Altersteilzeit gehenden Stelleninhaber bei der GEE wegen der umfangreichen und schwierigen Einarbeitungszeit. Die Einrichtung einer Koordinierungsstelle Energie und Klima führt ebenfalls zu einer Stellenmehrung.

 

Wie bereits im Personalausschuss vom 08.09.2014 berichtet, ist die Einrichtung einer zentralen Vergabestelle für zwei MitarbeiterInnen im Rechts- und Ordnungsamt nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz vorgesehen. Beide Stellen können mit Stellen aus der Personalreserve besetzt werden und führen nicht zu einer Ausweitung des Stellenplanes.

 

Im Amt für Bildung und Sport scheidet ein Hausmeister zum 31.12.2014 aus. Die bisherige Vollzeitstelle wird künftig nur noch mit 15 Wochenstunden geführt. Dies führt zu einer Stellenminderung von 0,63 Stellen.

 

Als Gegenmaßnahme zur Stellenmehrung wurden aus der vorhandenen Stellenreserve insgesamt 2,81 Stellen gestrichen. Weiterhin erhielten zwei Stellen von sich in Altersteilzeit befindlichen Beamten sowie zwei weitere Stellen von in 2015 ausscheidenden Mitarbeitern wegen Erreichen der Altersgrenze kw-Vermerke. Faktisch wurde durch die Stellenstreichungen bzw. dem künftigen Wegfall weiterer Stellen mehr als gegenkompensiert.

 

Die einzelnen Veränderungen sind in der beiliegenden Anlage dargestellt.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und an den Rat):

„Die dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Stellenpläne für die Beamten, Tariflich Beschäftigten und Dienstkräfte in der Probe- und Ausbildungszeit einschließlich der dazu erstellten Stellenübersichten werden hiermit für das Haushaltsjahr 2015 und als Anlage zum Haushaltsplan 2015 übernommen.“


 


Anlagen:

1. Liste der Veränderungen Stellenplan 2015

2. Stellenplan 2015

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste der Veränderungen Stellenplan 2015 (251 KB)      
Anlage 2 2 Stellenplan 2015 (449 KB)