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Auszug - Umbau des städtischen Gebäudes "Südpromenade 31" in ein Asylantenwohnheim - Zustimmung zu einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW  

 
 
5. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 5.1
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 17.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 20/302/2014 Umbau des städtischen Gebäudes "Südpromenade 31" in ein Asylantenwohnheim - Zustimmung zu einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

„Der nachfolgend aufgeführten Dringlichkeitsentscheidung vom 20. Oktober 2014 gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW wird zugestimmt:

 

  1. Der erheblichen außerplanmäßigen Investition gem. § 83 Abs. 2 GO NRW bzw. § 85 Abs. 1 GO NRW - Umbau des städtischen Gebäudes „Südpromenade 31“ in ein Asylantenwohnheim - i. H. v. 130.000,00 € wird zugestimmt.

 

  1. Hierfür wird eine außerplanmäßige investive Auszahlungsermächtigung bei Maßnahme H10060302 i. H. v. 75.000,00 € im Haushaltsjahr 2014 zur Verfügung gestellt. Die Deckung dieser außerplanmäßigen investiven Auszahlung erfolgt durch Kürzung der Auszahlungsermächtigungen bei den Maßnahmen B01180040 (Geräteträger/Schlepper - Ersatz HS-2461/ERK-A 1136) i. H. v. 65.000,00 € und B01180048 (Kleinlaster mit Kipper - Ersatz HS-2473/ERK-A 1110) i. H. v. 10.000,00 €.

 

Weiterhin wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bei der Maßnahme H10060302 i. H. v. 55.000,00 € zur Verfügung gestellt. Die Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch Kürzung der Verpflichtungsermächtigung bei Maßnahme G01130001 (Erwerb und Verkauf v. Grundstücken u. Gebäuden).“


Abstimmungsergebnis: 46 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme