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Vorlage - A 20/301/2014  

 
 
Betreff: Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2015 mit Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahre 2014 bis 2018
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
04.11.2014 
3. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
17.12.2014 
5. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
A 7.2 Wirtschaftsplan  

Tatbestand:

Gemäß § 14 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) hat der Eigenbetrieb vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht insbesondere aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung. Nach § 4 der EigVO ist der Wirtschaftsplan vom Rat festzustellen.

 

Der Erfolgsplan als Teil des Wirtschaftsplanes setzt die Erträge in Höhe von 10.546.625 Euro und die Aufwendungen in Höhe von 8.283.138 Euro fest. Daraus ergibt sich ein Gewinn in Höhe von 2.263.487 Euro.

 

Der Vermögensplan, ebenfalls Teil des Wirtschaftsplanes, sieht Einzahlungen in Höhe von 7.450.502 Euro und Auszahlungen in Höhe von 10.671.000 Euro vor. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einzahlungen und unter Einsatz der aus Abschreibungen erwirtschafteten Eigenmittel ergibt sich ein Kreditbedarf in Höhe von  6.288.502 Euro. Verpflichtungsermächtigungen werden in 2015 in Höhe von 5.040.000 Euro veranschlagt.

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

Die Stellenübersicht als Teil des Wirtschaftsplanes enthält keine Stellen, da diese im Stellenplan der Stadt enthalten sind. Zur Erfüllung der Aufgaben des Eigenbetriebes bedient er sich des Personals der Stadt. Die hierfür anfallenden Personalkosten werden vom Eigenbetrieb erstattet.

 

Nach § 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zusammen mit dem Wirtschaftsplan aufzustellen. Der Entwurf dieser fünfjährigen Planung liegt als Anlage vor und kann ggfls. im Einzelnen erläutert werden.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

  1. der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2015 wie folgt festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

10.546.625 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

8.283.138 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

7.450.502 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

10.671.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2015 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 6.288.502 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 5.040.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

II.die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines

Investitionsprogramms, für die Jahre 2014 - 2018 beschlossen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlage:

Wirtschaftsplan 2015 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung 2014 bis 2018

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 A 7.2 Wirtschaftsplan (103 KB)