Beschluss:
„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:
- der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des
Städtischen Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2015 wie folgt festgestellt:
1. | Erfolgsplan | |
| a) die Erträge auf | 10.546.625 EUR |
| b) die Aufwendungen auf | 8.283.138 EUR |
2. | Vermögensplan | |
| a) die Einzahlungen auf | 7.450.502 EUR |
| b) die Auszahlungen auf | 10.671.000 EUR |
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3. | Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2015 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 6.288.502 Euro festgesetzt. |
4. | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 5.040.000 Euro festgesetzt. |
5. | Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt. |
II.die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines
Investitionsprogramms, für die Jahre 2014 - 2018 beschlossen.“