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Vorlage - A 30/169/2014  

 
 
Betreff: Neufassung der "Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Erkelenz" vom 13.04.2000 in der Fassung der 1. Artikelsatzung vom 29.12.2001
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales Vorberatung
10.12.2014 
2. Sitzung des Ausschusses für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
11.12.2014 
4. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
17.12.2014 
5. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkuenfte  

Tatbestand:

Die Obdachlosenunterkunft in Erkelenz-Gerderath, Meister-Gerhard-Straße 25, wurde bereits im Jahre 2012 entwidmet und an einen privaten Bauträger veräußert. Nunmehr wurden dem Amt 50/51 – Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales, die Obdachlosenunterkünfte Erkelenz, Neuhaus 48 und 50, zur Verfügung gestellt. In diesen Unterkünften sind keine Personen mehr ansässig. Dem Amt 50/51 wurden die Räumlichkeiten aufgrund des bevorstehenden Flüchtlingszustroms zugewiesen.

 

Somit unterhält die Sadt Erkelenz nur noch eine Obdachlosenunterkunft in Erkelenz-Geneiken, Dyker Straße 27. Dort stehen für die Unterbringung von Obdachlosen 14 Räume zur Verfügung, die teils mit mehreren Personen zu belegen sind. Zurzeit wohnen dort drei Personen.

 

Die neue Satzung beruht lediglich darauf, dass künftig nur noch eine Obdachlosenunterkunft betrieben wird.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und an den Rat):

„Die in der Anlage beigefügte Neufassung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft wird hiermit beschlossen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlage:

Neufassung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft der Stadt Erkelenz

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkuenfte (30 KB)