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Tagesordnung - 5. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz  

 
 
Bezeichnung: 5. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz
Datum: Mi, 17.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 2     Angelegenheit/en aus der 2. Sitzung des Personalausschusses am 10.11.2014      
Ö 2.1  
Stellenplan 2015  
Enthält Anlagen
A 10/160/2014  
Ö 3     Angelegenheit/en aus der 1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.12.2014      
Ö 3.1  
Aufstellung des Teilergebnisplanes 2015 und des Teilfinanzplanes 2015 - 2018 für den Produktbereich 06 "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe"  
Enthält Anlagen
0/51/156/2014  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015  
A 20/307/2014  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf:

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW  S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt      voraus­­sichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

89.362.483 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

92.022.483 EUR

im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

84.009.777 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

84.156.736 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

9.493.069 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

11.820.200 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

4.581.000 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

4.281.000 EUR

 

 

festgesetzt.

 

 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

 

2.271.000 EUR

festgesetzt.

 

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

11.309.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf

2.660.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

12.000.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

240 v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

420 v.H.

 

2.

Gewerbesteuer auf

420 v.H.

 

 

 

 

 

§ 7

entfällt

 

 

§ 8

 

Bildung von Budgets

 

Gemäß  § 21  Abs. 1  GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung  folgende Budgets gebildet:

 

1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen

2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser)

4. Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen

5.1Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche

mit Ausnahme:

-der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen;

-der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;

-solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein

                        entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist,

                        soweit von diesem Gebrauch gemacht wird;

-durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.

Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich

zugeordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf

einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen

werden.

5.2Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00.

5.3Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00.

6.Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne

            interne Leistungsbeziehungen und mit Ausnahme der Konten bei den

            kostenrechnenden Einrichtungen.

7.Alle internen Leistungsbeziehungen.

8. Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der 

            Wertgrenze von 10.000 €. Entsprechende  Mittelübertragungen  bedürfen  der

            Zustimmung des Stadtkämmerers.

9.Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter

            Punkt 8 aufgeführten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb

            der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit

            von diesem Gebrauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene

            Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung des Budgets

            herangezogen werden. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung

            des Stadtkämmerers.

 

 

 

 

§ 9

 

Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen

 

Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für ge­genseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt:

 

Maßnahme

 

Bezeichnung

 

 

B01060001

 

Mobiliar, Maschinen, Fahrzeuge > 410 €

 

G01130001

 

Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden

B01180062

 

Großflächenmäher (Ersatz HS-2427)

B01180064

 

LKW Kipper mit Kran (Ersatz für HS-2410)

E12010024

 

Umgestaltung/Sanierung Südpromenade

E12010026

 

Straßenerneuerung Brückstraße

E12010050

 

Baugebiet VI/2 (Roermonder Str. - Bauxhof)

T12010014

 

Erkelenz, Anton-Raky-Allee (Tunnel)

T12010201

 

Park-and-Ride-Anlage, Neußer Straße

E12020028

 

Baugebiet VI/2 (Roermonder Str. - Bauxhof) - Öffentliche Straßenbeleuchtung

S13010011

Revitalisierung Stadtpark.“

 

   
    17.12.2014 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW  S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt      voraus­­sichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

89.362.483 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

92.022.483 EUR

im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

84.009.777 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

84.156.736 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

9.493.069 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

11.820.200 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

4.581.000 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

4.281.000 EUR

 

 

festgesetzt.

 

 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

 

2.271.000 EUR

festgesetzt.

 

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

11.309.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf

2.660.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

12.000.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

240 v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

420 v.H.

 

2.

Gewerbesteuer auf

420 v.H.

 

 

 

 

 

§ 7

entfällt

 

 

§ 8

 

Bildung von Budgets

 

Gemäß  § 21  Abs. 1  GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung  folgende Budgets gebildet:

 

1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen

2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser)

4. Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen

5.1Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche

mit Ausnahme:

-der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen;

-der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;

-solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein

                        entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist,

                        soweit von diesem Gebrauch gemacht wird;

-durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.

Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich

zugeordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf

einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen

werden.

5.2Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00.

5.3Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00.

6.Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne

            interne Leistungsbeziehungen und mit Ausnahme der Konten bei den

            kostenrechnenden Einrichtungen.

7.Alle internen Leistungsbeziehungen.

8. Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der 

            Wertgrenze von 10.000 €. Entsprechende  Mittelübertragungen  bedürfen  der

            Zustimmung des Stadtkämmerers.

9.Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter

            Punkt 8 aufgeführten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb

            der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit

            von diesem Gebrauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene

            Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung des Budgets

            herangezogen werden. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung

            des Stadtkämmerers.

 

 

 

 

§ 9

 

Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen

 

Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für ge­genseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt:

 

Maßnahme

 

Bezeichnung

 

 

B01060001

 

Mobiliar, Maschinen, Fahrzeuge > 410 €

 

G01130001

 

Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden

B01180062

 

Großflächenmäher (Ersatz HS-2427)

B01180064

 

LKW Kipper mit Kran (Ersatz für HS-2410)

E12010024

 

Umgestaltung/Sanierung Südpromenade

E12010026

 

Straßenerneuerung Brückstraße

E12010050

 

Baugebiet VI/2 (Roermonder Str. - Bauxhof)

T12010014

 

Erkelenz, Anton-Raky-Allee (Tunnel)

T12010201

 

Park-and-Ride-Anlage, Neußer Straße

E12020028

 

Baugebiet VI/2 (Roermonder Str. - Bauxhof) - Öffentliche Straßenbeleuchtung

S13010011

Revitalisierung Stadtpark.“

 

Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rede Haushalt 2015 BGM (283 KB)      
Anlage 2 2 Rede Haushalt 2015 CDU (167 KB)      
Anlage 3 3 Rede Haushalt 2015 SPD (161 KB)      
Anlage 4 4 Rede Haushalt 2015 Bündnis 90 Die Grünen (188 KB)      
Anlage 5 5 Rede Haushalt 2015 FDP (183 KB)      
Anlage 6 6 Rede Haushalt 2015 Bürgerpartei (86 KB)      
Anlage 7 7 Rede Haushalt 2015 Freie Wähler UWG Erkelenz (134 KB)      
Ö 5     Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 (2) GO NRW sowie von erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gem. § 85 (1) GO NRW      
Ö 5.1  
Umbau des städtischen Gebäudes "Südpromenade 31" in ein Asylantenwohnheim - Zustimmung zu einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW  
Enthält Anlagen
A 20/302/2014  
Ö 6     Angelegenheit/en aus der 3. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 04.11.2014      
Ö 6.1  
Enthält Anlagen
Abwassergebührenkalkulation 2015  
Enthält Anlagen
A 20/300/2014  
Ö 6.2  
Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2015 mit Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahre 2014 bis 2018  
Enthält Anlagen
A 20/301/2014  
Ö 7     Angelegenheit/en aus der 4. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 09.12.2014      
Ö 7.1  
Gründung eines informellen Planungsverbandes zwischen Mönchengladbach, Erkelenz, Jüchen und Titz
Enthält Anlagen
A 61/295/2014  
Ö 7.2  
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXI "Umsiedlung Borschemich", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XII "Umsiedlung Borschemich", Erkelenz-Mitte sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/296/2014  
Ö 7.3  
10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III "Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath", Erkelenz-Kückhoven hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes der 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III "Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath", Erkelenz-Kückhoven sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/297/2014  
Ö 7.4  
22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Bellinghovener Weg Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath), Erkelenz-Kückhoven hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Bellinghovener Weg Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath), Erkelenz-Kückhoven sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/298/2014  
Ö 7.5  
23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen Umsiedlung Borschemich), Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen Umsiedlung Borschemich), Erkelenz-Mitte sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/299/2014  
Ö 8     Angelegenheit/en aus der 1. Sitzung des Schulausschusses am 01.12.2014      
Ö 8.1  
Klassenbildung in den Grundschulen der Stadt Erkelenz (Einschulungsjahrgang 2015/2016)  
A 40/273/2014  
Ö 8.2  
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 04.12.2013 zur Schulentwicklungsplanung  
A 40/275/2014  
Ö 9     Angelegenheit/en aus der 1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.12.2014      
Ö 9.1  
Enthält Anlagen
Neufassung der Elternbeitragssatzung für den Bereich der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege
Enthält Anlagen
0/51/162/2014  
Ö 10     Angelegenheit/en aus der 1. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 04.12.2014      
Ö 10.1  
Kenntnisnahme des Rates der Stadt Erkelenz gemäß § 105 Absatz 5 GO NRW hinsichtlich der überörtlichen Prüfung der Stadt Erkelenz durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW während des Zeitraumes November 2013 bis Juli 2014  
Enthält Anlagen
A 10/161/2014  
Ö 10.2  
Enthält Anlagen
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2013 gemäß § 101 i. V. m. § 96 Absatz 1 GO NRW  
Enthält Anlagen
A 14/069/2014  
Ö 10.3  
Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW  
A 14/070/2014  
Ö 10.4  
Enthält Anlagen
Prüfung und Bestätigung des Gesamtabschlusses 2013 gemäß § 116 Abs. 6 i. V. m. § 101 Absatz 2 bis 8 GO NRW  
Enthält Anlagen
A 14/071/2014  
Ö 10.5  
Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 116 Absatz 1 i. V. m. § 96 Absatz 1 GO NRW  
A 14/072/2014  
Ö 11     Angelegenheit/en aus der 2. Sitzung des Ausschusses für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales am 10.12.2014      
Ö 11.1  
Neufassung der "Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen" vom 17.12.2008  
Enthält Anlagen
0/51/168/2014  
Ö 11.2  
Enthält Anlagen
Neufassung der "Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Erkelenz" vom 13.04.2000 in der Fassung der 1. Artikelsatzung vom 29.12.2001  
Enthält Anlagen
A 30/169/2014  
Ö 11.3  
Namensgebung für das Übergangsheim in Erkelenz "Südpromenade 31"
Enthält Anlagen
0/51/169/2014  
Ö 12  
Entscheidung über den Erlass einer Allgemeinverfügung zur Gefahrenabwehr "Glasverbot auf dem Johannismarkt am Altweiberdonnerstag 2015"  
A 30/170/2014  
Ö 13  
Enthält Anlagen
Achte Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 20/303/2014  
Ö 14  
Enthält Anlagen
9. Änderung der Hauptsatzung hier: Umbenennung des Bezirksausschusses Keyenberg/Venrath  
Enthält Anlagen
A 10/162/2014  
Ö 15  
Besetzung der Ausschüsse und Gremien  
A 10/163/2014  
Ö 16  
Antrag auf Nutzung des Stadtwappens  
Enthält Anlagen
A 10/164/2014  
Ö 17  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 Abs. 1 GO NRW in der Zeit vom 01.09.2014 - 20.10.2014  
Enthält Anlagen
A 20/304/2014  
Ö 18  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 Abs. 1 GO NRW in der Zeit vom 21.10.2014 - 25.11.2014  
Enthält Anlagen
A 20/306/2014  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 3.1     (nichtöffentlich)