Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):
„Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz tritt in der als Anlage beigefügten Entwurfsform
a) Alternative 01 zu § 4 der Elternbeitragssatzung
(Beitragsbefreiung bei Geschwisterkindern):
(3)Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung beitrags-pflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, und liegen die Voraussetzungen des § 4 Absatzes 1 (Beitragsbefreiung) vor, so sind weitere Kinder von der Beitragspflicht befreit.
In § 4 Abs. 2 der Satzung wird der zweite Satz - Der Beitrag für ein Kind wird auch dann erhoben, falls für weitere Kinder eine Beitragsbefreiung nach Abs. 1 vorgenommen wurde – gestrichen.
zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2014 in Kraft.
Die bisherige Satzung vom 29.07.2011 tritt mit Ablauf des 31.07.2014 außer Kraft.
b) Alternative 02 zu § 4 der Elternbeitragssatzung
(Beitragsbefreiung bei Geschwisterkindern):
(3)Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung beitrags-pflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, und liegen die Voraussetzungen des § 4 Absatzes 1 (Beitragsbefreiung) vor, so werden für ein Kind ein Betrag von 80% des höheren Beitrages erhoben.
zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2014 in Kraft.
Die bisherige Satzung vom 29.07.2011 tritt mit Ablauf des 31.07.2014 außer Kraft.“
Ergänzter Beschlussentwurf aus der 1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.12.2014
Ergänzung in fett und kursiv
1. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und an den Rat):
„Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz tritt in der als Anlage beigefügten Entwurfsform
a) Alternative 01 zu § 4 der Elternbeitragssatzung
(Beitragsbefreiung bei Geschwisterkindern):
(3)Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung beitrags-pflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, und liegen die Voraussetzungen des § 4 Absatzes 1 (Beitragsbefreiung) vor, so sind weitere Kinder von der Beitragspflicht befreit.
In § 4 Abs. 2 der Satzung wird der zweite Satz - Der Beitrag für ein Kind wird auch dann erhoben, falls für weitere Kinder eine Beitragsbefreiung nach Abs. 1 vorgenommen wurde – gestrichen.
zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2014 in Kraft.
Die bisherige Satzung vom 29.07.2011 tritt mit Ablauf des 31.07.2014 außer Kraft.“
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen
2. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und an den Rat):
„Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz tritt in der als Anlage beigefügten Entwurfsform
b) Alternative 02 zu § 4 der Elternbeitragssatzung
(Beitragsbefreiung bei Geschwisterkindern):
(3)Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung beitrags-pflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, und liegen die Voraussetzungen des § 4 Absatzes 1 (Beitragsbefreiung) vor, so werden für ein Kind ein Betrag von 80 % des höheren Beitrages erhoben.
Diese Regelung ist auf das Kindergartenjahr 2014/2015 beschränkt.
zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2014 in Kraft.
Die bisherige Satzung vom 29.07.2011 tritt mit Ablauf des 31.07.2014 außer Kraft.“
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung