Beschlussentwurf:
„1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum,
Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in den als Anlage
– Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange – ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Den Anregungen des Bürgerbeirates Keyenberg / Kuckum / Unter- / Oberwestrich / Berverath vom 18.10.2015 zur Änderung des Bebauungsplanes wird nicht gefolgt.
3.Der Bebauungsplan Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum,
Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“