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Auszug - Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016  

 
 
9. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 4
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 16.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 20/337/2015 Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die traditionelle Reihenfolge der Haushaltsreden wurde den Fraktionen in der letzten Hauptausschusssitzung mitgeteilt. Auf dieser Grundlage beginnt Bürgermeister Jansen als Erster mit seiner Haushaltsrede. Die Rede des Vorsitzenden ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Es schließen sich dann in folgender Reihenfolge mit ihren Haushaltsreden an:

 

für die Fraktion Freie Wähler UWG-Erkelenz Fraktionsvorsitzender Moll,

für die Fraktion der Bürgerpartei Fraktionsvorsitzender Frings,

für die FDP-Fraktion Fraktionsvorsitzender Krahe,

für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktionsvorsitzende Schirrmeister-Heinen,

für die SPD-Fraktion Fraktionsvorsitzender Rogowsky,

für die CDU-Fraktion Fraktionsvorsitzender Merkens.

 

Alle Redekonzepte sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.


Beschluss:

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW  S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird folgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt      voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

96.073.600 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

99.363.600 EUR

im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

89.296.230 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

88.935.336 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

8.798.785 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

12.072.200 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

5.790.000 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

5.790.000 EUR

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

 

2.190.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

11.445.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf

3.290.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

12.000.000 EUR

festgesetzt.

 

 

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

240 v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

420 v.H.

 

2.

Gewerbesteuer auf

420 v.H.

 

 

§ 7

entfällt

 

 

§ 8

 

Bildung von Budgets

 

Gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet:

 

1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen

2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser)

4. Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen

5.1Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche

mit Ausnahme:

         der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen;

         der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;

         solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird;

         durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.

Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich

zugeordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf

einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen

werden.

5.2Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00.

5.3Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00.

6.Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen.

7.Alle internen Leistungsbeziehungen.

8. Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der Wertgrenze von 10.000 EUR. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers.

9.Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 8 aufgeführten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung des Budgets herangezogen werden. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers.

 

§ 9

 

Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen

 

Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für ge­genseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt:

 

Maßnahme

 

Bezeichnung

 

G01130001

 

Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden

B01180065

 

LKW Kipper offener Kasten (Ersatz für HS-2433 / ERK-A 1111)

B01180070

 

Friedhofsbagger (Ersatzbeschaffung)

B01180077

Mulchmähdeck mit Absaugvorrichtung

B02157017

Lösch-/ Katastrophenschutzfahrzeug LG Hetzerath

H03040007

Neubau Trakt B „Roland-Bau“ Cusanus-Gymnasium

H10060303

Neubau eines Asylantenwohnheims in Neuhaus

E12010026

 

Straßenerneuerung Brückstraße

E12010052

Breslauer Straße - Straßenbau

E12010053

Marienweg mit Ratiborweg - Straßenbau

E12011001

Gerderath, Schulstraße - Straßenbau

E12011006

Gerderath, Florianstraße - Straßenbau

E12017012

Venrath, Wickrathberger Straße - Straßenbau

T12010014

 

Erkelenz, Anton-Raky-Allee (Tunnel).“

 


Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rede Haushalt 2016 BGM (281 KB)      
Anlage 2 2 Rede Haushalt 2016 FW-UWG (128 KB)      
Anlage 3 3 Rede Haushalt 2016 Bürgerpartei (163 KB)      
Anlage 4 4 Rede Haushalt 2016 FDP (176 KB)      
Anlage 5 5 Rede Haushalt 2016 Bd.90 Die Grünen (1562 KB)      
Anlage 6 6 Rede Haushalt 2016 SPD (180 KB)      
Anlage 7 7 Rede Haushalt 2016 CDU (122 KB)