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Tatbestand: In der als Anlage vorliegenden Abwassergebührenkalkulation 2016 schlägt die Betriebsleitung vor, die Niederschlagswassergebühren in 2016 auf 0,90 €/m² befestigter Fläche sowie die Schmutzwassergebühren in 2016 auf 1,91 €/m³ bezogener Frischwassermenge unverändert zu belassen.
Insgesamt konnten die auf Gebühren umzulegenden Aufwendungen im Vergleich zu 2015 in 2016 um ca. 57.000 € verringert werden. Im Betriebsaufwand ergeben sich dabei Reduzierungen von ca. 21.000 €, während der Finanzaufwand um ca. 36.000 € verringert werden konnte.
Neben dieser, gegenüber dem Vorjahr, geringfügigen Reduzierung auf der Aufwandsseite (-0,59 %), wurden auf der Ertragsseite Entnahmen von insgesamt 430.000 € aus den beiden Gebührenausgleichsrücklagen entlastend eingeplant. Die Gebührenausgleichsrücklage „Schmutzwasser“ hat nach dieser Entnahme noch einen Bestand von ca. 440.000 €, während die Gebührenausgleichsrücklage „Niederschlagswasser“ nach der planerischen Entnahme für 2016 aufgebraucht ist.
Für die Kunden, bei denen die Reinigung des Abwassers von einem Dritten (z.B. Niersverband) vorgenommen wird, können die dafür zu veranlagenden Gebührenanteile für den Transport des Schmutzwassers von 0,61 €/m³ auf 0,58 €/m³ reduziert werden. Die daraus resultierende Änderung des § 28 Abs. 14 der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz wird im Rahmen vorzunehmender weiterer Entwässerungssatzungsänderungen in der Dezembersitzung des Ausschusses eingepflegt und zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die Betriebsleitung bittet, der vorgelegten Abwassergebührenkalkulation für 2016 zuzustimmen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Abwassergebührenkalkulation für 2016 wird zugestimmt.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine Anlage: Abwassergebührenkalkulation für 2016
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