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Beschluss: „Die nachfolgend aufgeführte Dringlichkeitsentscheidung vom 01. Dezember 2015 wird gem. § 60 Abs. 1 GO NRW genehmigt:
„Der Veräußerung der Kommanditanteile der NEW AG an der GSH an die RWEG unter Auswahl der Option B wird zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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