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Vorlage - A 20/337/2015  

 
 
Betreff: Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
16.12.2015 
9. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Jahr 2016 wurde am 06.11.2015 vom Kämmerer aufgestellt und am gleichen Tage vom Bürgermeister ohne Änderung bestätigt. Dem Rat der Stadt wurde der Entwurf mit Schreiben vom 12.11.2015 am gleichen Tag zugeleitet. Alle Ratsmitglieder haben Ausfertigungen des Etatentwurfes erhalten.

 

Weiterhin erhielten Ausfertigungen des Entwurfs oder eine entsprechende Mitteilung:

a)

die Industrie- und Handelskammer,

b)

die Handwerkskammer,

c)

die Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Heinsberg,

d)

der Landesbetrieb Wald und Holz NRW -Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde-,

e)

die örtliche Presse und der Lokalfunk.

 

Die öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2016 erfolgte im Amtsblatt Nr. 23/ 2015 am 13.11.2015. Hiernach wurde der Entwurf der Haushaltssatzung während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme im Rathaus, Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften, verfügbar gehalten. Gemäß § 80 Abs. 3 S. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) konnten Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Erkelenz in der Zeit vom 16. November 2015 - 30. November 2015 während der Besuchszeiten im Rathaus Erkelenz, Johannismarkt 17, Zimmer 249, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben. Einwendungen wurden nicht erhoben.

Es wird hiermit festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für das Zustandekommen der Haushaltssatzung 2016 nebst Anlagen vorliegen bzw. beachtet worden sind.

 

Erläuterungen zum Entwurf:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 schließt im Ergebnisplan mit einem Jahresergebnis von                                                            

ab.

 

 

-3.290.000 €  

Zum Ausgleich wird die Ausgleichsrücklage in entsprechender Höhe in Anspruch genommen.

 

Der Finanzplan 2016 führt zu einer Änderung des Bestandes der liquiden Mittel von

 

-2.912.521 €.

 

Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Kredite für Investitionen beträgt

 

 

2.190.000 €.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt

11.445.000 €.

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, soll 12.000.000 € betragen.

 

Die Steuersätze wurden wie folgt festgesetzt:

 

Grundsteuer A    240 v.H.

 

 

Grundsteuer B    420 v.H.

 

 

Gewerbesteuer   420 v.H.

 

 

Dem Haushaltsplan sind als Anlagen neben dem Vorbericht beigefügt:

1

-

Stellenplan

 

 

 

2

-

Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen

 

3

-

Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und einzelne Ratsmitglieder

 

4

-

Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten

 

5

-

Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 7 GemHVO

 

6

-

Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der gemeindlichen Betriebe gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 8 GemHVO

 

7

-

Wirtschaftsplan 2016 (Erfolgs- und Vermögensplan), Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2015 - 2019 sowie Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) und Lagebericht des Städt. Abwasserbetriebes - Wirtschaftsjahr 2014 -

 

8

-

a)

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht inkl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH - Geschäftsjahr 2014 -

 

 

 

 

b)

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht inkl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG - Geschäftsjahr 2014 -

 

 

 

c)

 

Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung)

des Bäderbetriebes der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2014 -

 

 

 

d)

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechung und Anlagenspiegel) des Verkehrsbetriebes - Betrieb gewerblicher Art - (Geschäftsjahr 2014)

 

 

 

e)

Jahresabschluss Stadt Erkelenz „BgA Anteile an Personen-gesellschaften“, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) - Geschäftsjahr 2014 -

 

 

 

f)

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht inkl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr

2014 -

 

9    -     Entwurf der Bilanz zum 31.12.2014

 

Die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Haushaltsplan einbezogen worden. Demnach kann der Ergebnisplan auch in den Jahren 2017 bis 2019 durch eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden.


Beschlussentwurf:

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW  S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird folgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt      voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

96.073.600 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

99.363.600 EUR

im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

89.296.230 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

88.935.336 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

8.798.785 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

12.072.200 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

5.790.000 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

5.790.000 EUR

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

 

2.190.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

11.445.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf

3.290.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

12.000.000 EUR

festgesetzt.

 

 

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

240 v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

420 v.H.

 

2.

Gewerbesteuer auf

420 v.H.

 

 

§ 7

entfällt

 

 

§ 8

 

Bildung von Budgets

 

Gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet:

 

1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen

2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser)

4. Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen

5.1Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche

mit Ausnahme:

         der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen;

         der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;

         solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird;

         durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.

Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich

zugeordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf

einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen

werden.

5.2Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00.

5.3Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00.

6.Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen.

7.Alle internen Leistungsbeziehungen.

8. Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der Wertgrenze von 10.000 EUR. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers.

9.Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 8 aufgeführten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung des Budgets herangezogen werden. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers.

 

§ 9

 

Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen

 

Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für ge­genseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt:

 

Maßnahme

 

Bezeichnung

 

G01130001

 

Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden

B01180065

 

LKW Kipper offener Kasten (Ersatz für HS-2433 / ERK-A 1111)

B01180070

 

Friedhofsbagger (Ersatzbeschaffung)

B01180077

Mulchmähdeck mit Absaugvorrichtung

B02157017

Lösch-/ Katastrophenschutzfahrzeug LG Hetzerath

H03040007

Neubau Trakt B „Roland-Bau“ Cusanus-Gymnasium

H10060303

Neubau eines Asylantenwohnheims in Neuhaus

E12010026

 

Straßenerneuerung Brückstraße

E12010052

Breslauer Straße - Straßenbau

E12010053

Marienweg mit Ratiborweg - Straßenbau

E12011001

Gerderath, Schulstraße - Straßenbau

E12011006

Gerderath, Florianstraße - Straßenbau

E12017012

Venrath, Wickrathberger Straße - Straßenbau

T12010014

 

Erkelenz, Anton-Raky-Allee (Tunnel).“

 


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Haushaltssatzung 2016.