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Vorlage - A 30/177/2015  

 
 
Betreff: Einrichtung von Ersatzparkplätzen auf dem Johannismarkt als Saisonparkplätze für den Zeitraum des Winterhalbjahres (als zweijährige Testphase)
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
27.10.2015 
8. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
29.10.2015 
8. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
16.12.2015 
9. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
A 5.1 Antrag der Fraktionen CDU, FDP und FW-UWG vom 11.09.2015  

Tatbestand:

Der diesjährige Weihnachtsmarkt des Veranstalters Jens Schmidt soll nicht wie gewohnt auf dem Johannismarkt stattfinden, sondern erstmals auf dem Marktplatz vor dem Alten Rathaus. Es ist notwendig, den Marktparkplatz an den Freitagen für den Fahrzeugverkehr zu sperren, damit auch der Freitagswochenmarkt auf dem Marktplatz stattfinden kann. Als Ersatz sollen Parkplätze auf dem Johannismarkt bereitgestellt werden.

Zwischenzeitlich hat die CDU-Fraktion, die FDP-Fraktion und die FW-UWG Fraktion mit Schreiben vom 11.09.2015 den Antrag gestellt, die Ersatzparkplätze auf dem Johannismarkt als Saisonparkplätze auf den Zeitraum des Winterhalbjahres, in dem keine Außenbestuhlung auf dem Johannismarkt vorhanden ist, als zweijährige Testphase auszudehnen. Die Parkplätze sollen der vor Ort geltenden Bewirtschaftung angepasst werden.

 

Nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Erkelenz vom 31.01.2004 ist die Außenbestuhlung auf dem Johannismarkt jeweils in der Zeit vom 01.04. bis zum 30.09. eines Jahres erlaubt. Auch in den Monaten Oktober und März ist eine Außenbestuhlung kostenfrei möglich und wird oftmals auch praktiziert. Angeregt wird daher, den Zeitraum für die Ausweisung der Ersatzparkplätze auf die Monate November bis Februar zu beziehen. Für die Parkplätze sollten entsprechend des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes eine Gebührenpflicht und eine Höchstparkdauer von 2 Stunden gelten. Eine Änderung der Parkgebührenordnung ist nicht erforderlich, da der „Johannismarkt“ bereits in der Anlage zu § 2 der Allgemeinverbindlichen Anordnung zur Festsetzung von Gebühren für Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Erkelenz aufgeführt ist. Die Parkplätze auf dem Johannismarkt werden provisorisch markiert.

 

Zurzeit können keine Aussagen darüber getroffen werden, ob das auf dem Platz liegende Blaubasaltpflaster (Kleinformat) und die dynamische Verlegung in Sand den mit der Ausweisung als Parkplatz verbundenen Belastungen standhält. Möglicherweise ist zumindest in den Einfahr-, Wende- und Rangierbereichen mit Oberflächenschäden, vergleichbar den ähnlich aufgebauten Parkbuchten im Innenstadtbereich zu rechnen. Die Oberflächen der  Parkplätze im Innenstadtbereich bestehen auch aus Natursteinpflaster und sind dynamisch in Sand verlegt. Selbst diese sind nicht den Dauerbelastungen gewachsen und mussten in den vergangenen Jahren komplett neu angelegt werden. Hierbei waren Kosten von 2.500 € je Einzelparkplatz angefallen.

 

Es wird daher vorgeschlagen, eine technische Überprüfung bereits im März 2016 vorzunehmen und die politischen Gremien darüber zu unterrichten.


Beschlussentwurf:

„Auf dem Johannismarkt werden für den Zeitraum des Winterhalbjahres (November 2015 bis Februar 2016) testweise Saisonparkplätze eingerichtet. Für diese Parkplätze gelten die derzeitigen Parkraumbewirtschaftungsregelungen für den Bereich Johannismarkt.

Im Frühjahr 2016 ist ein Bericht über die Akzeptanz und Belegung dieser Parkplätze sowie das Ergebnis einer technischen Untersuchung des Zustandes der Pflasterung den politischen Gremien vorzulegen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für Markierungsarbeiten und Beschilderung belaufen sich auf ca. 400,-- €.


Anlage:

Antrag der Fraktionen der CDU, der FDP und der FW-UWG vom 11.09.2015.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 A 5.1 Antrag der Fraktionen CDU, FDP und FW-UWG vom 11.09.2015 (442 KB)