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Beschluss: „1) Der von der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2014, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist, wird anerkannt.
Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß § 101 Absatz 3 GO NRW).
Gleichzeitig wird nach § 101 GO NRW zusammengefasst, dass
2) Der Jahresabschluss 2014 wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW festgestellt.
3) Der Jahresfehlbetrag von 418.248,95 € wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 2 GO NRW aus der Ausgleichsrücklage gedeckt.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig
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