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Vorlage - A 61/353/2015  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. XXII "Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
16.12.2015 
9. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Stellungnahmen Öffentlichkeit und TÖB BBP XXII Umsiedlung KKUOB  
Anlage Übersicht BBP XXII Umsiedlung Keyenberg,Kuckum  

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 24.09.2014 hat der Rat der Stadt Erkelenz dem in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurf (Gestaltungsplan Stand August 2014) des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan zu erarbeiten.

 

In seiner Sitzung am 24.09.2014 hat der Rat beschlossen, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß

§ 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich zu beteiligen.

 

  1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 12 vom 12.06.2015 bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 25.06.2015 in der Zeit von 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr im Pfarrheim Keyenberg, An St. Kreuz, durchgeführt.

Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.

  1. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß

§ 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 30.06.2015 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.

 

  1. Beteiligung des Bezirksausschusses

Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich wurde mit Schreiben vom 30.06.2015 beteiligt.

Seitens des Bezirksausschusses wurde in seiner Sitzung am 17.11.2015 dem Bebauungsplan zugestimmt.

 

  1.               Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Nach Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz vom 16.09.2015 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum,

Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 21 vom 18.09.2015 in der Zeit vom 28.09.2015 bis 30.10.2015 öffentlich ausgelegt.

Während der öffentlichen Auslegung wurden abwägungsrelevante Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragen. Diese Stellungnahmen sind in der Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, aufgelistet.

 

In dieser Sitzung soll über die vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden werden. Der Bebauungsplan Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, soll in der Sitzung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.

 

In die Erarbeitung des Entwurfes des Bebauungsplanes zur Offenlage wurden die Ergebnisse einer eingehenden Erörterung des Bebauungsplanes mit dem Bürgerbeirat Keyenberg / Kuckum / Unter-/Oberwestrich / Berverath vom 30.07.2015 einbezogen.

Mit Schreiben vom 18.10.2015 nimmt der Bürgerbeirat nochmals Stellung zum Entwurf des Bebauungsplanes: „zur derzeitigen Fassung des B-Planes haben wir folgende Änderungswünsche: 1. Berverath; Änderung der Baugrenze wie im Plan rot eingezeichnet für den nordwestlichen Teil von Berverath, ggf. Ergänzung einer Garagenfläche gem. Skizze. 2. B-Plan insgesamt; da bei den Einfriedungen weiterhin Gehölz- oder Heckenanpflanzungen vorgeschrieben sind, schlagen wir vor, zusätzlich Gabionenwände, evtl. auch in Kombination mit Gehölzen oder Hecken (s. Foto) zuzulassen. Wir hatten beabsichtigt, unsere Änderungswünsche in einer der ausgefallenen Arbeitssitzungen vorzubringen. Ersatzweise nun unsere Vorschläge in Schriftform mit der Bitte um Weiterleitung.“

 

Über die Anregungen des Bürgerbeirates ist in der Sitzung ein Beschluss zu fassen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Zu 1.:

In den Baugebieten für den Ort Berverath wurden die überbaubaren Grundstücksflächen bereits im Entwurf des Bebauungsplanes zur Offenlage erweitert.

Die seitens des Bürgerbeirates angeregte nochmalige Änderung betrifft das westliche Baugebiet in Berverath, das Dorfgebiet MD3 angrenzend an den Grünzug und die RVA, bzw. an die „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.“

Die städtebauliche Konzeption sieht vor, dass in Berverath landwirtschaftliche Betriebe und sonstige Gewerbebetriebe in den Dorfgebieten MD1 und MD2 angesiedelt werden.

In den MD3 sind diese Nutzungen nur ausnahmsweise zulässig, die Wohnnutzung steht hier im Vordergrund. Das Erfordernis überbaubare Grundstücksflächen wie angeregt über die gesamten Grundstücksflächen auszudehnen besteht demzufolge in den MD3 für die geplanten Nutzungen nicht.

Nebengebäude für die Wohnnutzung sind in allen Baugebieten MD auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Auch sollte ein Vor- und Zurückspringen der Wohngebäude über die gesamte Grundstückstiefe vermieden werden.

Der Anregung des Bürgerbeirates für eine Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen in Baugebieten MD3 sollte daher nicht gefolgt werden.

 

Zu 2.:

Die im Bebauungsplan getroffenen bauordnungsrechtlichen Regelungen zu Einfriedungen betreffen nur private Grundstücksgrenzen die eine gemeinsame Grenze mit dem öffentlichen Raum bilden.

Diese Abschnitte der privaten Grundstücksgrenzen nehmen damit Teil an der Gestaltung und Wahrnehmung des öffentlichen Raumes, hiermit besteht eine besondere Verpflichtung des privaten Eigentums.

Die angeregte Änderung der Regelungen zu Einfriedungen ist ohne eine weitergehende Öffnung der Regelungen auch für andere Lösungen und Materialien und in Folge dessen einem Verzicht auf gestalterische Anforderungen im Übergangsbereich zum öffentlichen Raum kaum begründbar.

Der Anregung des Bürgerbeirates weitere Einfriedungen zuzulassen, sollte daher nicht gefolgt werden.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.


Beschlussentwurf:

„1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum,

Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in den als Anlage

– Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Belange – ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.Den Anregungen des Bürgerbeirates Keyenberg / Kuckum / Unter- / Oberwestrich / Berverath vom 18.10.2015 zur Änderung des Bebauungsplanes wird nicht gefolgt.

 3.Der Bebauungsplan Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum,

Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und RWE Power sichergestellt.


Anlagen:

Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte

 

Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahmen Öffentlichkeit und TÖB BBP XXII Umsiedlung KKUOB (171 KB)      
Anlage 3 2 Anlage Übersicht BBP XXII Umsiedlung Keyenberg,Kuckum (377 KB)