Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Auf die Sachverhaltsdarstellung in der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 GO NRW vom 20.11.2015 wird verwiesen.
Die Dringlichkeitsentscheidung wird hiermit dem Rat der Stadt Erkelenz zur Zustimmung vorgelegt. Beschlussentwurf: „Dem nachfolgend aufgeführten Dringlichkeitsbeschluss vom 20.11.2015 gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW wird zugestimmt:
Für die Einwohnerversammlung am 26.11.2015 bestimmt der Rat gemäß § 8 Abs.3 der Hauptsatzung zur Teilnahme an der Erörterung mit den Einwohnerinnen und Einwohnern nachfolgende aufgeführte Ratsmitglieder aller Fraktionen:
Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlage: Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 GO NRW vom 20.11.2015
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