Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 61/350/2015  

 
 
Betreff: Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen
hier: Stellungnahme der Stadt Erkelenz zum Entwurf des Landesentwicklungsplans
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
08.12.2015 
9. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
10.12.2015 
9. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
16.12.2015 
9. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
A 4.8 Stellungnahme Stadt Erkelenz zum Entwurf LEP NRW  

Tatbestand:

Alle Bundesländer sind verpflichtet Landesentwicklungspläne aufzustellen, die i.d.R. für einen Zeithorizont von 15 Jahren konzipiert sind. In Nordrhein-Westfalen ist derzeit der Landesentwicklungsplan (LEP) aus dem Jahre 1995 gültig.

 

Der Landesentwicklungsplan (LEP) legt die mittel- und langfristigen strategischen Ziele zur räumlichen Entwicklung des Landes Nordrhein-Westfalen fest. Seine übergreifenden Festlegungen, seine Festlegungen für bestimmte Sachbereiche sowie die zeichnerischen Festlegungen sind in der nachgeordneten Regional-, Bauleit- und Fachplanung zu beachten bzw. zu berücksichtigen.

 

Rechtswirkungen nach § 4 ROG haben die textlich festgelegten Ziele und Grundsätze des LEP sowie die zeichnerischen Festlegungen, wobei die Grundsätze der kommunalen Abwägung zugänglich sind.

 

Bisher waren die Ziele und Grundsätze der Landesplanung in zwei verschiedenen Planwerken, dem Landesentwicklungsprogramm (LEPro) und dem Landesentwicklungsplan (LEP) 1995 geregelt. Mit der Zusammenführung von LEPro und LEP in dem neuen LEP soll das Regelwerk gestrafft, in  einem Planwerk konzentriert und zur Vereinfachung von Rechtsvorschriften beigetragen werden.

 

Die Landesregierung hat am 25.06.2013 den Entwurf eines neuen Landesentwicklungsplans (LEP) beschlossen und die Landesplanungsbehörde beauftragt, ein Beteiligungsverfahren durchzuführen.

In dem Beteiligungsverfahren wurden von Kommunen, Interessenverbänden und Bürgern 1.400 Stellungnahmen mit insgesamt 10.000 Anregungen und Bedenken eingebracht.

Der Städte- und Gemeindebund NRW hatte am 28.02.2014 eine umfassende Stellungnahme zum LEP-Entwurf abgegeben, dieser Stellungnahme hatten sich zahlreiche Kommunen angeschlossen.

 

Die Landesregierung hat in ihren Sitzungen am 28.04.2015, am 23.06.2015 und am 22.09.2015 den Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) vom 25.06.2013 beraten und nach Auswertung der im Beteiligungsverfahren abgegebenen 1.400 Stellungnahmen Änderungen am Entwurf beschlossen.

 

Der überarbeitete LEP-Entwurf in der Fassung vom 22.09.2015 hat einen Umfang von 232 Seiten und kann auf der Internetseite des Landes, dem Landesportal, unter www.land.nrw/de/thema/landesplanung aufgerufen werden.

 

Die Beschlüsse des Landeskabinetts ändern den Entwurf des neuen LEP in wesentlichen Teilen, so dass die Landesregierung am 22.09.2015 ebenfalls beschlossen hat, ein zweites Beteiligungsverfahren zu den geänderten Teilen des Entwurfes durchzuführen.

 

Kommunen, weitere in ihren Belangen berührte öffentliche Stellen und auch die Bürgerinnen und Bürger des Landes und angrenzender Gebiete können bis zum 15.01.2016 eine Stellungnahme zu den geänderten Teilen des Entwurfs des LEP NRW abgeben.

 

Nach der sich anschließenden Ressortabstimmung wird der überarbeitete Planentwurf dem Landtag zur Beratung zugeleitet. Die Landesregierung geht davon aus, dass der entsprechende Beschluss des Kabinetts je nach Umfang der Stellungnahmen vor der Sommerpause 2016 gefasst wird.

 

Der LEP wird gemäß § 17 Abs. 2 LPlG von der Landesregierung mit Zustimmung des Landtags als Rechtsverordnung beschlossen. Mit seiner Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW wird er rechtswirksam.

 

Der Städte- und Gemeindebund stellt zu dem geänderten Entwurf des LEP fest: „Die Landesregierung hat wichtige Forderungen aus der Stellungnahme vom 28.02.2014 aufgegriffen und in den überarbeiteten LEP-Entwurf aufgenommen. Insoweit stellen sie eine Verbesserung der kommunalen Planungshoheit dar und sind zu begrüßen. Allerdings wurden Anregungen zur Überarbeitung von Festlegungen teilweise nicht aufgegriffen bzw. teilweise in abgeschwächter Form umgesetzt. In diesen Fällen bleibt der Planentwurf hinter den kommunalen Erwartungen zurück.

 

Der Städte- und Gemeindebund beabsichtigt im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens zu den Änderungen des LEP-Entwurfs eine Stellungnahme abzugeben.

 

Zur Vorbereitung für die Beratung in den kommunalen Gremien und die anschließende Abgabe einer kommunalen Stellungnahme hat der Städte- und Gemeindebund eine Gesamtbewertung zu den Änderungen des LEP-Entwurfs vorab zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt. In der Gesamtbewertung werden die kommunalrelevanten Änderungen erläutert und zu neuen oder geänderten raumordnerischen Festlegungen, soweit erforderlich, Änderungsvorschläge und weitere Forderungen aufgestellt. Wegen der Beurteilung der einzelnen Festlegungen wird auf die Ausführungen in der Bewertung verwiesen.

Der Städte- und Gemeindebund führt aus, dass die Landesplanungsbehörde sowohl in der Begründung des LEP-Entwurfs als auch in allen 10 Kapiteln des Planentwurfs Änderungen vorgenommen hat: „Kapitel 1 „Einleitung“ wurde inhaltlich überarbeitet und erhielt eine neue Gliederung. In den Kapiteln 2 bis 10, in denen die raumordnerischen Festlegungen (Ziele und Grundsätze der Raumordnung) sowie deren Erläuterungen nach inhaltlichen Themenbereichen geordnet sind, wurden Änderungen sowohl an den Festlegungs- als auch an den Erläuterungstexten vorgenommen. Bei den raumordnerischen Festlegungen wurden Ziele und Grundsätze teilweise gestrichen, neu aufgenommen, zusammengelegt, in neue Festlegungen aufgeteilt oder inhaltlich durch Streichungen oder Ergänzungen geändert. Auf diese Weise wurden insgesamt 53 Festlegungen geändert. Darüber hinaus waren 80 Erläuterungen von Festlegungen von Änderungen betroffen.

In der Summe wurden 9 Ziele der Raumordnung ersatzlos gestrichen, weitere 4 in Grundsätze der Raumordnung abgestuft und 1 neues Ziel geschaffen. Da bei den Grundsätzen 3 gestrichen wurden und 1 neuer Grundsatz hinzukam, erhöhte sich die Anzahl der Grundsätze im Ergebnis um 2.

Aufgrund dieser Änderungen hat der neue LEP-Entwurf nunmehr 116 raumordnerische Festlegungen (49 Ziele und 67 Grundsätze) und damit 10 Festlegungen (minus 12 Ziele, plus 2 Grundsätze) weniger als der LEP-Entwurf 2013 (126 Festlegungen, davon 61 Ziele und 65 Grundsätze).

 

Für die Abgabe einer Stellungnahme der Stadt Erkelenz zum geänderten Entwurf des LEP wird vorgeschlagen, sich der Bewertung und Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes mit Ergänzungen anzuschließen.

Die  Stellungnahme der Stadt Erkelenz zum Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) NRW soll in dieser Sitzung beschlossen werden.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„Die Stellungnahme der Stadt Erkelenz zum Entwurf des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen  (LEP NRW) wird beschlossen. Die Stellungnahme ist der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen zuzuleiten. Die Anlage - Stellungnahmen der Stadt Erkelenz zum Entwurf des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) - ist Bestandteil dieses Beschlusses.


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlage:

Stellungnahme der Stadt Erkelenz zum Entwurf des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 A 4.8 Stellungnahme Stadt Erkelenz zum Entwurf LEP NRW (272 KB)