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Vorlage - A 10/309/2015  

 
 
Betreff: Anpassung der Zuständigkeitsordnung
hier: Übertragung der Zuständigkeit für die Vergabe von Aufträgen auf den Bürgermeister/die Bürgermeisterin
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
10.12.2015 
9. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
16.12.2015 
9. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Synopse zur Anpassung der Zuständigkeitsordnung  
Neufassung der Zuständigkeitsordnung vom 16.12.2015  

Tatbestand:

Bereits vor der Kommunalwahl 2014 wurde vorgeschlagen und bereits in einer INFO-Runde mit allen Fraktionen beraten, ob die Zuständigkeitsordnung bezüglich einer Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung hinsichtlich der Auftragsvergaben angepasst werden sollte.

Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung wurde jedoch zunächst von der INFO-Runde auf den Zeitpunkt nach der Kommunalwahl zurückgestellt, weil nach der Kommunalwahl eine Anpassung der Ausschussstruktur vorgesehen war.

Eine Anpassung der Ausschussstruktur (u. a. Fusion des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung mit dem Bau- und Betriebsausschuss) ist mittlerweile erfolgt.

Ferner sollte die Einrichtung der zentralen Vergabestelle abgewartet werden. Die Vergabestelle ist zwischenzeitlich organisatorisch eingerichtet, so dass nun der Zeitpunkt für die konkrete Anpassung der Zuständigkeitsordnung gekommen ist.

 

Die INFO-Runde hat nun am 26.08.2015 empfohlen, die Zuständigkeit für Vergabebeschlüsse grundsätzlich auf den Bürgermeister/die Bürgermeisterin zu übertragen.

Die Auftragsvergabe ist eine direkte Folge einer Ausschreibung. Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erfolgt durch das zuständige Fachamt – zukünftig grundsätzlich über die zentrale Vergabestelle – eine fachliche und formale Prüfung aller Angebote aufgrund objektiver Wertungskriterien. Bei der Entscheidung über die Vergabe besteht dann kein Ermessensspielraum, da nach den vergaberechtlichen Vorschriften der wirtschaftlichste Bieter zu beauftragen ist.

Die Übertragung der Zuständigkeit auf den Bürgermeister/die Bürgermeisterin trägt zur beschleunigten Abwicklung von Baumaßnahmen und zur Entlastung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe bei. Die Übertragung der Aufgabe durch den Wegfall der Vorlagenerstellung führt auch zu einer Optimierung der Verwaltungsprozesses. Darüber hinaus können durch den Wegfall des Vergabebeschlusses die Bindefristen der Bieter an ihre Angebote besser eingehalten werden.

 

Zwischenzeitlich hatte auch die Fraktion der Bürgerpartei 22.06.2015 einen Antrag eingereicht, der wie folgt lautet:

 

"Die Fraktion der Bürgerpartei beantragt, der zuständige Ausschuss bzw. der Rat möge beschließen, zukünftig auf Abstimmungen über Auftragsvergaben nach Ausschreibung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe zu verzichten."

 

Folgende Punkte wurden mit den Fraktionen in der INFO-Runde am 26.08.2015 abgestimmt:

 

Die Zuständigkeitsordnung soll so angepasst werden, dass nach erfolgtem Beschluss über die Durchführung einer/eines Maßnahme/Vergabeverfahrens kein weiterer Vergabebeschluss mehr erforderlich sein soll.

 

Die Information der Politik über die auf diesem Wege erfolgten Vergaben soll im Hauptausschuss (in seiner Funktion als Finanzausschuss) erfolgen, und zwar in nichtöffentlicher Sitzung.

 

Die Änderung der Zuständigkeitsordnung soll nach Beratung und Beschlussfassung im hierfür zuständigen Rat am 16.12.2015 erfolgen und am 01.01.2016 in Kraft treten.

 

Amt 10 hat die Zuständigkeitsordnung zwischenzeitlich synoptisch überprüft und zwar bezüglich der

a) Inhalte, die unverändert bleiben,

b) Inhalte, die redaktionell (mit)angepasst werden sollen,

c) Inhalte, die anzupassen sind, wenn der bisherige abschließende Vergabebeschluss entfallen und an dessen Stelle eine Information im Hauptausschuss über erfolgte Vergaben treten soll.

 

Die Synopse ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die in dieser Synopse rot markierten Abschnitte beinhalten Änderungen in Hinblick auf den Wegfall von Vergabebeschlüssen. Die gelb markierten Abschnitte beinhalten redaktionelle Änderungen. Die grün markierten Abschnitte sollen unverändert bestehen bleiben.

 

Die Neufassung der Zuständigkeitsordnung ist dieser Vorlage ebenfalls als Anlage beigefügt.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Die als Anlage beigefügte Neufassung der Zuständigkeitsordnung wird hiermit beschlossen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlagen:

Synopse zur Anpassung der Zuständigkeitsordnung

Neufassung der Zuständigkeitsordnung vom 16.12.2015

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synopse zur Anpassung der Zuständigkeitsordnung (170 KB)      
Anlage 2 2 Neufassung der Zuständigkeitsordnung vom 16.12.2015 (101 KB)