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Vorlage - A 10/311/2015  

 
 
Betreff: Antrag auf Nutzung des Stadtlogos
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
16.12.2015 
9. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 19.11.2015 beantragt Herr Bernhard Steffens (REWE-Supermarkt Steffens OHG, Paul-Rüttchen-Str. 19, Erkelenz) die Verwendung des Erkelenzer Stadtlogos. Herr Steffens beabsichtigt Einkauftaschen mit dem Erkelenzer Stadtlogo auf der einen Seite und auf der anderen Seite mit „REWE-Center Erkelenz“ zu bedrucken.

 

Herr Steffens hat auf Rückfrage mitgeteilt, dass die Einkaufstaschen aus Polypropylen (PP) - anteilig mit Recycling-PP - bestehen sollen. Für die nächste Lieferung seien Taschen aus 100 %-Recycling-PP vorgesehen.

 

Zuständig für den Beschluss über die Genehmigung oder die Versagung einer Verwendung des Stadtwappens ist nach § 2 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz der Rat. Gemäß § 4 Abs. 2 der Richtlinie für die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Stadtwappens der Stadt Erkelenz findet für die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Stadtlogos diese Richtlinie, insbesondere der § 5 (Genehmigungsvoraussetzungen), mit der Maßgabe Anwendung, dass der Bürgermeister im Einvernehmen mit dem Rat die Genehmigung erteilt.

 

Gemäß § 5 Abs. 5 der Richtlinie soll die Genehmigung zur Verwendung nur erteilt werden, soweit damit für die Stadt ein Werbeeffekt über ihre Grenzen hinaus verbunden ist.

Herrn Steffens ist bereits im Jahr 2013 die Genehmigung zur Verwendung des Stadtwappens zur Herstellung von Etiketten für eine Sekteigenmarke, die unter den Namen „Altes Rathaus zu Erkelenz“ abgefüllt und im eigenen Geschäft vertrieben wird, erteilt worden.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag unter nachfolgender Auflage zu folgen: Für die Einkaufstaschen ist 100 % Recycling-Material zu verwenden. Alternativ können zur Herstellung der Einkaufstaschen auch nachwachsende Rohstoffe genutzt werden.


Beschlussentwurf:

„1. Dem Antrag von REWE-Supermarkt Steffens OHG, Paul-Rüttchen-Str. 19, Erkelenz, zur Nutzung des Erkelenzer Stadtlogos für das Bedrucken von Einkaufstaschen wird hiermit entsprochen. Die Genehmigung wird unter Widerrufsvorbehalt erteilt.

 

2. Für die Einkaufstaschen ist 100 % Recycling-Material zu verwenden. Alternativ können zur Herstellung der Einkaufstaschen auch nachwachsende Rohstoffe genutzt werden.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.