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Vorlage - A 61/354/2015  

 
 
Betreff: 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Feststellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
16.12.2015 
9. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Stellungnahmen TÖB_ 21 Änd FNP Umsiedlung KKUOB  
Übersicht Geltungsbereich 21. ÄnderungFNP  

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 24.09.2014 hat der Rat der Stadt Erkelenz die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, beschlossen und beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich zu beteiligen.

 

  1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 8 vom 10.04.2015 bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 28.04.2015 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.

 

2.Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß

§ 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 27.03.2015 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.

Diese Stellungnahmen sind in der Anlage – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentliche Belange – zur Beschlussvorlage der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz aufgelistet.

 

3.Beteiligung des Bezirksausschusses

Der Bezirksausschuss Erkelenz-Keyenberg/Venrath/Borschemich wurde mit Schreiben vom 02.04.2015 beteiligt. Seitens des Bezirksausschusses wurde in seiner Sitzung vom 28.04.2015 folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung):

„Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich stimmt der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz(Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, zu“.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 5 Enthaltungen

 

  1.               Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen,  Wirtschaftsförderung und Betriebe vom 16.06.2015 und des Rates der Stadt Erkelenz vom 24.06.2015 wurde der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 13 vom 26.06.2015   in der Zeit vom 06.07.2015 bis 07.08.2015 öffentlich ausgelegt.

Während der öffentlichen Auslegung wurden  abwägungsrelevante Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragen. Diese Stellungnahmen sind in der Anlage – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentliche Belange – zur Beschlussvorlage der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz aufgelistet.

 

Der Feststellungsbeschluss über die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, wurde bereits in der Sitzung vom 16.09.2015 beschlossen. Nach dem Feststellungsbeschluss durch den Rat der Stadt Erkelenz wurde die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.

 

In dieser Sitzung soll nochmals über die vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden werden.

 

Mit Schreiben vom 27.11.2015 wurde seitens der Bezirksregierung Köln folgende Rechtsauffassung vertreten:

 

„Im Ergebnis meiner Prüfung der 21. FNP-Änderung muss ich leider feststellen, dass eine Genehmigungsfähigkeit nicht in Aussicht gestellt werden kann.

 

Die Abwägung aller Beteiligungsverfahren ist nicht zum Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses erfolgt. Aufgrund bestehender Rechtsprechung des OVG NRW (Urteil vom 14.02.2007-10 D 31/04.NE) sowie meiner Verfügung vom 26.06.2007 zur Beschlussfassung über Stellungnahmen im Bauleitplanverfahren ist es erforderlich, dass der Rat auch über die im Rahmen frühzeitiger Beteiligungsverfahren eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen zum Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses entscheidet. Der Rat soll seiner Pflicht gerecht werden, alle von der Planung betroffenen Belange vollständig zu erfassen, zu bewerten und abzuwägen. Dies gilt gemäß § 1 (7) BauGB auch für die Abwägung der Stellungnahmen aller Beteiligungsverfahren gegeneinander.

 

Die Verfahrensschritte zum Ergebnis sowohl zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit als auch der Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Offenlage sind nicht dokumentiert. Ich gehe aber davon aus, dass Sie hier keine für den FNP abwägungsrelevanten Stellungnahmen erhalten haben.

 

Die Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte am 24.06.2015, die Abwägung zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Offenlage erfolgte am 16.09.2015. Damit genügt die 21. FNP-Änderung nicht den Anforderungen des Baugesetzbuchs und wäre zu versagen.

 

Es bestünde jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, innerhalb meiner Genehmigungsfrist dem Rat der Stadt Erkelenz die Beschlussvorschläge zu allen Beteiligungsverfahren erneut zur Abwägung vorzulegen, wiederholt den Feststellungsbeschluss zu fassen und den Verfahrensvermerk auf der Planänderung zu den abschließenden Beschlüssen zu korrigieren, um die Unterlagen dann hier vorzulegen.“

 

Unabhängig einer weiteren rechtlichen Prüfung und um eine zeitnahe Entscheidung herbeizuführen, ist ein erneuter Feststellungsbeschluss unter Berücksichtigung  abwägungsrelevanter Stellungnahmen aller Beteiligungsverfahren zu beschließen.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Flächennutzungsplanänderung werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere  auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.


Beschlussentwurf:

1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 2.Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, wird hiermit beschlossen.

 3.Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlagen:

Anlage – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher

Belange – zur Beschlussvorlage der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte

 

Übersicht über den Geltungsbereich der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahmen TÖB_ 21 Änd FNP Umsiedlung KKUOB (90 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht Geltungsbereich 21. ÄnderungFNP (419 KB)