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Tatbestand: Die energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und damit auch in Nordrhein-Westfalen haben sich gegenüber den Leitentscheidungen in 1987 und 1991 grundlegend geändert. Entscheidende neue Rahmenbedingungen sind der zunehmende Ausbau der erneuerbaren Energien, der vollständige Ausstieg aus der Kernenergie, die Klimaschutzziele des Landes, des Bundes und der EU und die Liberalisierung der Energiemärkte. U. a. aus diesen Gründen wird die Landesregierung im nächsten Jahr eine neue Leitentscheidung zum Braunkohleabbau im Rheinischen Revier verkünden.
Dazu liegt aktuell ein Entwurf der Landesregierung mit Kabinettsbeschluss vom 22.09.2015 vor, zu welchem in einem Beteiligungsverfahren bis zum 08.12.2015 Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stadt Erkelenz hat auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 24.09.2014 zur Leitentscheidung eine Stellungnahme erarbeitet und durch Anregungen aus der Sitzung der AG Tagebaurand vom 16.11.2015 ergänzt. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe, Hauptausschuss und Rat): „Die Stellungnahme der Stadt Erkelenz zum Entwurf der Leitentscheidung für das Rheinische Braunkohlenrevier wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme der Stadt Erkelenz an die Landesregierung zu übermitteln.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlagen: 1)Stellungnahme der Stadt Erkelenz zur Leitentscheidung zum Braunkohleabbau im Rheinischen Revier 2)Entwurf der Leitentscheidung zum Braunkohleabbau im Rheinischen Revier
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