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Tagesordnung - 9. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz  

 
 
Bezeichnung: 9. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz
Datum: Mi, 16.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 2     Angelegenheit/en aus der 5. Sitzung des Personalausschusses am 12.11.2015      
Ö 2.1  
Stellenplan 2016  
Enthält Anlagen
A 10/308/2015  
Ö 3     Angelegenheit/en aus der 4. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.12.2015      
Ö 3.1  
Aufstellung des Teilergebnisplans 2016 und des Teilfinanzplans 2016 bis 2019 für den Produktbereich 06 "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe"  
Enthält Anlagen
0/51/179/2015  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016  
A 20/337/2015  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf:

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW  S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird folgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt      voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

96.073.600 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

99.363.600 EUR

im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

89.296.230 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

88.935.336 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

8.798.785 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

12.072.200 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

5.790.000 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

5.790.000 EUR

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

 

2.190.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

11.445.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf

3.290.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

12.000.000 EUR

festgesetzt.

 

 

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

240 v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

420 v.H.

 

2.

Gewerbesteuer auf

420 v.H.

 

 

§ 7

entfällt

 

 

§ 8

 

Bildung von Budgets

 

Gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet:

 

1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen

2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser)

4. Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen

5.1Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche

mit Ausnahme:

         der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen;

         der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;

         solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird;

         durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.

Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich

zugeordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf

einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen

werden.

5.2Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00.

5.3Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00.

6.Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen.

7.Alle internen Leistungsbeziehungen.

8. Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der Wertgrenze von 10.000 EUR. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers.

9.Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 8 aufgeführten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung des Budgets herangezogen werden. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers.

 

§ 9

 

Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen

 

Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für ge­genseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt:

 

Maßnahme

 

Bezeichnung

 

G01130001

 

Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden

B01180065

 

LKW Kipper offener Kasten (Ersatz für HS-2433 / ERK-A 1111)

B01180070

 

Friedhofsbagger (Ersatzbeschaffung)

B01180077

Mulchmähdeck mit Absaugvorrichtung

B02157017

Lösch-/ Katastrophenschutzfahrzeug LG Hetzerath

H03040007

Neubau Trakt B „Roland-Bau“ Cusanus-Gymnasium

H10060303

Neubau eines Asylantenwohnheims in Neuhaus

E12010026

 

Straßenerneuerung Brückstraße

E12010052

Breslauer Straße - Straßenbau

E12010053

Marienweg mit Ratiborweg - Straßenbau

E12011001

Gerderath, Schulstraße - Straßenbau

E12011006

Gerderath, Florianstraße - Straßenbau

E12017012

Venrath, Wickrathberger Straße - Straßenbau

T12010014

 

Erkelenz, Anton-Raky-Allee (Tunnel).“

 

   
    16.12.2015 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW  S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird folgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt      voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

96.073.600 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

99.363.600 EUR

im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

89.296.230 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

88.935.336 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

8.798.785 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

12.072.200 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

5.790.000 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

5.790.000 EUR

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

 

2.190.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

11.445.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf

3.290.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

12.000.000 EUR

festgesetzt.

 

 

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

240 v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

420 v.H.

 

2.

Gewerbesteuer auf

420 v.H.

 

 

§ 7

entfällt

 

 

§ 8

 

Bildung von Budgets

 

Gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet:

 

1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen

2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser)

4. Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen

5.1Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche

mit Ausnahme:

         der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen;

         der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;

         solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird;

         durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.

Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich

zugeordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf

einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen

werden.

5.2Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00.

5.3Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00.

6.Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen.

7.Alle internen Leistungsbeziehungen.

8. Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der Wertgrenze von 10.000 EUR. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers.

9.Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 8 aufgeführten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung des Budgets herangezogen werden. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers.

 

§ 9

 

Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen

 

Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für ge­genseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt:

 

Maßnahme

 

Bezeichnung

 

G01130001

 

Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden

B01180065

 

LKW Kipper offener Kasten (Ersatz für HS-2433 / ERK-A 1111)

B01180070

 

Friedhofsbagger (Ersatzbeschaffung)

B01180077

Mulchmähdeck mit Absaugvorrichtung

B02157017

Lösch-/ Katastrophenschutzfahrzeug LG Hetzerath

H03040007

Neubau Trakt B „Roland-Bau“ Cusanus-Gymnasium

H10060303

Neubau eines Asylantenwohnheims in Neuhaus

E12010026

 

Straßenerneuerung Brückstraße

E12010052

Breslauer Straße - Straßenbau

E12010053

Marienweg mit Ratiborweg - Straßenbau

E12011001

Gerderath, Schulstraße - Straßenbau

E12011006

Gerderath, Florianstraße - Straßenbau

E12017012

Venrath, Wickrathberger Straße - Straßenbau

T12010014

 

Erkelenz, Anton-Raky-Allee (Tunnel).“

 

Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rede Haushalt 2016 BGM (281 KB)      
Anlage 2 2 Rede Haushalt 2016 FW-UWG (128 KB)      
Anlage 3 3 Rede Haushalt 2016 Bürgerpartei (163 KB)      
Anlage 4 4 Rede Haushalt 2016 FDP (176 KB)      
Anlage 5 5 Rede Haushalt 2016 Bd.90 Die Grünen (1562 KB)      
Anlage 6 6 Rede Haushalt 2016 SPD (180 KB)      
Anlage 7 7 Rede Haushalt 2016 CDU (122 KB)      
Ö 5     Angelegenheit/en aus der 8. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 27.10.2015      
Ö 5.1  
Einrichtung von Ersatzparkplätzen auf dem Johannismarkt als Saisonparkplätze für den Zeitraum des Winterhalbjahres (als zweijährige Testphase)  
Enthält Anlagen
A 30/177/2015  
Ö 5.2  
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) der Stadt Erkelenz, Fortschreibung 2016 - 2021  
Enthält Anlagen
A 66/341/2015  
Ö 5.3  
Enthält Anlagen
Abwassergebührenkalkulation 2016  
Enthält Anlagen
A 20/024/2015  
Ö 5.4  
Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2016 mit Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahre 2015 bis 2019  
Enthält Anlagen
A 20/025/2015  
Ö 6     Angelegenheit/en aus der 9. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 08.12.2015      
Ö 6.1  
Enthält Anlagen
9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet gfl. Carl-Benz-Straße Süd/Aachener Straße), Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Feststellungsbeschluss (Anmerk.: Aufgrund bestehender Rechtsprechung zur Beschlussfassung über Stellungnahmen im Bauleitplanverfahren hat der Rat zum Zeitpunkt des Feststellungs-/bzw. Satzungsbeschlusses über die Stellungnahmen aller Verfahrensschritte zu entscheiden.)  
Enthält Anlagen
A 61/351/2015  
Ö 6.2  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. VII/D "Carl-Benz-Straße Süd", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB (Anmerk.: Aufgrund bestehender Rechtsprechung zur Beschlussfassung über Stellungnahmen im Bauleitplanverfahren hat der Rat zum Zeitpunkt des Feststellungs-/bzw. Satzungsbeschlusses über die Stellungnahmen aller Verfahrensschritte zu entscheiden.)  
Enthält Anlagen
A 61/352/2015  
Ö 6.3  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. 0240.1 "Zum Driesch", Erkelenz-Bellinghoven hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/349/2015  
Ö 6.4  
Enthält Anlagen
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen hier: Stellungnahme der Stadt Erkelenz zum Entwurf des Landesentwicklungsplans  
Enthält Anlagen
A 61/350/2015  
Ö 6.5  
Enthält Anlagen
13. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz für den Städtischen Abwasserbetrieb  
Enthält Anlagen
A 20/329/2015  
Ö 7     Angelegenheit/en aus der 3. Sitzung des Ausschusses für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales am 25.11.2015      
Ö 7.1  
Enthält Anlagen
Integriertes Klimaschutzkonzept für die Stadt Erkelenz: Umsetzungsbeschluss
Enthält Anlagen
A 10/302/2015  
Ö 8     Angelegenheit/en aus der 3. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 01.12.2015      
Ö 8.1  
Stellungnahme der Stadt Erkelenz zum Entwurf der Leitentscheidung für das Rheinische Braunkohlenrevier hier: Beschluss zur Stellungnahme  
Enthält Anlagen
A 61/339/2015  
Ö 8.2  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. XXII "Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB (Anmerk.: Aufgrund bestehender Rechtsprechung zur Beschlussfassung über Stellungnahmen im Bauleitplanverfahren hat der Rat zum Zeitpunkt des Feststellungs-/bzw. Satzungsbeschlusses über die Stellungnahmen aller Verfahrensschritte zu entscheiden.)  
Enthält Anlagen
A 61/353/2015  
Ö 9     Angelegenheit/en aus der 4. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.12.2015      
Ö 9.1  
Übernahme des Förderanteils für den zeitgleichen Parallelbetrieb der kath. Kindertagesstätte Keyenberg und der neu zu errichtenden Kindertagesstätte Borschemich (neu)  
0/51/180/2015  
Ö 10     Angelegenheit/en aus der 2. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 03.12.2015      
Ö 10.1  
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2014 gemäß § 101 i.V.m. § 96 Absatz 1 GO NRW  
Enthält Anlagen
A 14/077/2015  
Ö 10.2  
Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW  
A 14/078/2015  
Ö 10.3  
Prüfung und Bestätigung des Gesamtabschlusses 2014 gemäß § 116 Absatz 6 i.V.m. Absatz 2 bis 8 GO NRW  
Enthält Anlagen
A 14/079/2015  
Ö 10.4  
Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 116 Absatz 1 i.V.m. § 96 Absatz 1 GO NRW  
A 14/080/2015  
Ö 11  
Enthält Anlagen
Anpassung der Zuständigkeitsordnung hier: Übertragung der Zuständigkeit für die Vergabe von Aufträgen auf den Bürgermeister/die Bürgermeisterin  
Enthält Anlagen
A 10/309/2015  
Ö 12  
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 GO NRW: Bestimmung von Ratsmitgliedern der Fraktionen zur Teilnahme an der Einwohnerversammlung am 26.11.2015  
Enthält Anlagen
A 10/310/2015  
Ö 13  
Antrag auf Nutzung des Stadtlogos  
A 10/311/2015  
Ö 14  
Veräußerung der kommunalen Beteiligungen an der Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm GmbH & Co.KG - Black GEKKO-Projekt - als Ausfluss aus der mittelbaren Beteiligung über die Kreiswerke Heinsberg GmbH (Anmerk.: Auf Grundlage einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO wird die Angelegenheit dem Rat vorgelegt.)  
Enthält Anlagen
A 20/330/2015  
Ö 15  
Entscheidung über den Erlass einer Allgemeinverfügung zur Gefahrenabwehr "Glasverbot auf dem Johannismarkt am Altweiberdonnerstag 2016"  
A 30/178/2015  
Ö 16  
Anschaffung eines neuen Löschgruppenfahrzeuges - Katastrophenschutz - für die Freiwillige Feuerwehr Erkelenz, Löschgruppe Hetzerath  
A 30/179/2015  
Ö 17  
Enthält Anlagen
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Nutzung der Realbrandausbildungsanlage der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 30/180/2015  
Ö 18  
Enthält Anlagen
21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Feststellungsbeschluss (Anmerk.: Aufgrund bestehender Rechtsprechung zur Beschlussfassung über Stellungnahmen im Bauleitplanverfahren hat der Rat zum Zeitpunkt des Feststellungs-/bzw. Satzungsbeschlusses über die Stellungnahmen aller Verfahrensschritte zu entscheiden.)  
Enthält Anlagen
A 61/354/2015  
Ö 19     Haushaltswirtschaftliche Angelegenheiten      
Ö 19.1  
Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW sowie von erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW (Anmerk.: Soweit zustimmungsbedürftige Geschäftsvorfälle vorliegen, werden diese zusammen mit den Sitzungsvorlagen zugesandt.)  
A 20/332/2015  
Ö 19.2  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW bzw. § 85 Abs. 1 GO NRW in der Zeit vom 22.08.2015 bis 09.10.2015  
Enthält Anlagen
A 20/325/2015  
Ö 19.3  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW in der Zeit vom 10.10.2015 bis 20.11.2015  
Enthält Anlagen
A 20/333/2015  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)