„Auf Grund der §§
78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 24. Juni 2008 (GV. NRW. S. 514), hat der Rat der Stadt
Erkelenz mit Beschluss vom 17. Dezember 2008 folgende Haushaltssatzung
erlassen:
17.12.2008 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„Auf Grund der §§
78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2008 (GV. NRW. S. 514), hat der Rat der
Stadt Erkelenz mit Beschluss vom 17. Dezember 2008 folgende Haushaltssatzung
erlassen:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009, der die für die Erfüllung der
Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden
Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen
und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge
auf
80.567.357 EUR
Gesamtbetrag der
Aufwendungen auf
83.522.357 EUR
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
73.978.592 EUR
Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
75.262.675 EUR
Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf
10.647.712 EUR
Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf
13.410.370 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der
Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf
1.749.000 EUR
festgesetzt.
§ 3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von
Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
2.716.500 EUR
festgesetzt.
§ 4
Die Verringerung der
Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf
2.955.000 EUR
festgesetzt.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen
werden dürfen, wird auf
12.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die
Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
1.1
für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf