Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 20/124/2008  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung 2009
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
17.12.2008 
23. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Tatbestand:

Tatbestand:

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Jahr 2009  wurde am    14. 11. 2008 vom Kämmerer aufgestellt und am  14. 11. 2008 vom Bürgermeister ohne Ände­rung bestätigt. Dem Rat der Stadt wurde der Entwurf mit Schreiben vom 18. 11. 2008 zu­geleitet. Alle Ratsmitglieder haben Ausfertigungen des Etatentwurfes erhalten.

 

Darüber hinaus erhielten Ausfertigungen des Entwurfes oder eine entsprechende Mitteilung:

 

a) die Industrie- und Handelskammer,

b) die Handwerkskammer,

c) die Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Heinsberg,

d) das Forstamt Eschweiler,

e) die örtliche Presse und der Lokalfunk.

 

Die öffentliche Bekanntmachung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2009 erfolgte im Amtsblatt Nr. 22 am 21. 11. 2008. Hiernach wird der Entwurf der Haushalts­satzung während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme im Rathaus, Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften, verfügbar gehalten. Gemäß § 80 (3) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen konnten Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Erkelenz in der Zeit vom  24. 11. - 8. 12. 2008 während der Besuchszeiten im Rathaus Erkelenz, Johannismarkt 17, Zimmer 249, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben.

 

Es wird hiermit festgestellt, dass die rechtlichen Vorausset­zungen für ein Zustandekommen der Haushaltssatzung nebst An­lagen vorliegen bzw. beachtet worden sind.

 

Erläuterungen zum Entwurf:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2009 schließt im Ergebnisplan

mit einem Jahresergebnis von

 

- 2.955.000 EUR

ab.

Zum Ausgleich wird die Ausgleichsrücklage in dieser Höhe verringert.

 

Der Gesamtfinanzplan 2009 führt zu einer Änderung des Bestandes der liquiden Mittel von - 4.046.741 EUR.

 

 

Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Kredite für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen 2009 beträgt

 

1.749.000 EUR,

 

Da in gleicher Höhe Tilgung eingeplant ist, erfolgt keine weitere Netto-Neuver­schuldung.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt 2.716.500 EUR.

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung soll 12.000.000 EUR betragen.

 

Die Steuersätze wurden wie folgt festgesetzt:

 

Grundsteuer A   240 v.H.

Grundsteuer B   380 v.H.

Gewerbesteuer  400 v.H.

 

 

Dem Haushaltsplan sind als Anlagen neben dem Vorbericht bei­gefügt:

 

Anlagen

 

1

-

Stellenplan

2

-

Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen

 

3

-

Zuwendungen zu den sächlichen und persönlichen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen

 

4

-

Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten

 

5

-

Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals bei Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes gemäß

§ 78 Abs. 2 Nr. 2 GO

 

6

-

Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Vermögensplan), Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2008 - 2012 sowie Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) und Lagebericht

 

7

-

a)

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht incl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zweck­setzung) der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG - Geschäftsjahr 2007 -

 

 

 

b)

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht incl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zweck­setzung) der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH - Geschäftsjahr 2007 -

 

 

 

c)

Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) des

Bä­der­betriebes der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2007 -

 

 

 

d)

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechung und Anlagenspiegel) des Verkehrsbetriebes - Betrieb gewerblicher Art -

(Geschäftsjahr 2007)

 

 

 

e)

Jahresabschluss Stadt Erkelenz „BgA Anteile an Personen­gesellschaften“, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) - Geschäftsjahr 2007 -

 

 

 

f)

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lage­bericht) der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2007 -

 

Bewirtschaftungsregeln

 

 

Die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Haushaltsplan eingezogen worden. Auch mittelfristig kann der Gesamtergebnisplan nur durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden. In den Jahren 2010 - 2012 ist keine Zunahme der Verschuldung vorgesehen.

 

Die Industrie- und Handelskammer Aachen hat zum Entwurf der Haushaltssatzung 2009 mit Schreiben vom 26. November 2008 Stellung genommen. Sie sieht die Verschlechterung der Haushaltssituation nicht in der Ertrags- sondern in der Aufwandsentwicklung begründet und nennt hier insbesondere die beiden Aufwands­blöcke Personalkosten und Sachaufwendungen. Der von der IHK vorgenommene Vergleich der Personalkostenentwicklung mit der Stadt Hückelhoven lässt nur eine einseitige Betrachtungsweise erkennen. Hier wäre auch ein Blick auf die unterschiedliche Leistungserstellung notwendig gewesen. So hat die Stadt Hückelhoven nur halb so viele Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft wie die Stadt Erkelenz und ist also von den belastenden Auswirkungen des Kinderbildungsgesetzes auch nur anteilig betroffen. Wie jedes Jahr weist die IHK darauf hin, dass nach ihrer Auffassung Steuersenkungen das allemal wirkungsvollste Signal für die konjunkturelle Entwicklung wäre.

Die Ausführungen der IHK sind nicht als konkrete Einwendungen anzusehen.

 

Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung sind bis zum heutigen Tage nicht eingegangen.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nord­rhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2008 (GV. NRW. S. 514), hat der Rat der Stadt Erkelenz mit Beschluss vom 17. Dezember 2008 fol­gende Haushalts­satzung erlassen: