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Tatbestand: Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das
Jahr 2009 wurde am 14. 11. 2008 vom Kämmerer aufgestellt und
am 14. 11. 2008 vom Bürgermeister ohne
Änderung bestätigt. Dem Rat der Stadt wurde der Entwurf mit Schreiben vom 18.
11. 2008 zugeleitet. Alle Ratsmitglieder haben Ausfertigungen des
Etatentwurfes erhalten. Darüber hinaus erhielten Ausfertigungen des Entwurfes oder
eine entsprechende Mitteilung: a) die Industrie- und Handelskammer, b) die Handwerkskammer, c) die Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle
Heinsberg, d) das Forstamt Eschweiler, e) die örtliche Presse und der Lokalfunk. Die öffentliche Bekanntmachung des Entwurfes der
Haushaltssatzung 2009 erfolgte im Amtsblatt Nr. 22 am 21. 11. 2008. Hiernach
wird der Entwurf der Haushaltssatzung während der Dauer des
Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme im Rathaus, Amt für
Kommunalwirtschaft und Liegenschaften, verfügbar gehalten. Gemäß § 80 (3) der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen konnten Einwohner oder Abgabepflichtige
der Stadt Erkelenz in der Zeit vom 24.
11. - 8. 12. 2008 während der Besuchszeiten im Rathaus Erkelenz, Johannismarkt
17, Zimmer 249, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben. Es wird hiermit festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen
für ein Zustandekommen der Haushaltssatzung nebst Anlagen vorliegen bzw.
beachtet worden sind. Erläuterungen zum Entwurf:
Da in gleicher Höhe Tilgung eingeplant ist, erfolgt keine
weitere Netto-Neuverschuldung. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt
2.716.500 EUR. Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung soll
12.000.000 EUR betragen. Die Steuersätze wurden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A 240 v.H. Grundsteuer B 380 v.H. Gewerbesteuer 400 v.H. Dem Haushaltsplan sind als Anlagen neben dem Vorbericht beigefügt: Anlagen
Die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Haushaltsplan eingezogen worden. Auch mittelfristig kann der Gesamtergebnisplan nur durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden. In den Jahren 2010 - 2012 ist keine Zunahme der Verschuldung vorgesehen. Die Industrie- und Handelskammer Aachen hat zum Entwurf der Haushaltssatzung 2009 mit Schreiben vom 26. November 2008 Stellung genommen. Sie sieht die Verschlechterung der Haushaltssituation nicht in der Ertrags- sondern in der Aufwandsentwicklung begründet und nennt hier insbesondere die beiden Aufwandsblöcke Personalkosten und Sachaufwendungen. Der von der IHK vorgenommene Vergleich der Personalkostenentwicklung mit der Stadt Hückelhoven lässt nur eine einseitige Betrachtungsweise erkennen. Hier wäre auch ein Blick auf die unterschiedliche Leistungserstellung notwendig gewesen. So hat die Stadt Hückelhoven nur halb so viele Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft wie die Stadt Erkelenz und ist also von den belastenden Auswirkungen des Kinderbildungsgesetzes auch nur anteilig betroffen. Wie jedes Jahr weist die IHK darauf hin, dass nach ihrer Auffassung Steuersenkungen das allemal wirkungsvollste Signal für die konjunkturelle Entwicklung wäre. Die Ausführungen der IHK sind nicht als konkrete Einwendungen anzusehen. Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung sind bis zum heutigen Tage nicht eingegangen. Beschlussentwurf: „Auf Grund der §§
78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 24. Juni 2008 (GV. NRW. S. 514), hat der Rat der Stadt
Erkelenz mit Beschluss vom 17. Dezember 2008 folgende Haushaltssatzung
erlassen: |
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