Bürgerinformationssystem
Tatbestand: In seiner Sitzung am 27.02.2008 hat der Rat der Stadt
Erkelenz die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf der
gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführende
Bebauungsplan Nr. I/5 B „Einzelhandelszentrum Atelierstraße“,
Erkelenz-Mitte beschlossen. 1. Beteiligung des Bezirksausschusses Erkelenz-Mitte Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 05.03.2008 über die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 10.03.2008 bis 11.04.2008 informiert. In seiner Sitzung am 22.01.2008 empfahl der Ausschuss im Rahmen der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Atelierstraße) der Verwaltung, bei der späteren Bebauungsplanung auf eine hinreichende verkehrliche Anbindung auch vor dem Hintergrund der zu erwartenden Erhöhung der Frequenzen und zusätzlicher Nutzung (z.B. Gesundheitsamt) zu achten. Ein entsprechender Beschluss wurde bei 17 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme gefasst. Seitens des Bezirksausschusses wurden ansonsten keine Stellungnahmen eingereicht. 2. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Nach Beschluss vom 27.02.2008 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/5 B „Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB und §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB nach vorheriger Bekanntgabe im Amtsblatt Nr. 4 vom 29.02.2008 öffentlich ausgelegt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 05.03.2008 über die öffentliche Auslegung informiert. Während der öffentlichen Auslegung wurden sowohl von der Öffentlichkeit als auch von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange planungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen. Diese sind in der Anlage 1 und 2 zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. I/5 B „Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte aufgelistet. In dieser Sitzung soll über die vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 6 BauGB entschieden werden. Sollte den Beschlussvorschlägen gemäß der Anlage 1 und 2 der Beschlussvorlage gefolgt werden, ist der Bebauungsplan Nr. I/5 B „Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Umweltverträglichkeitsprüfung
Gemäß §
13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen,
dass im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,
von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Abgabe nach § 3 Abs. 2 Satz
2 BauGB welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21 Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan Nr. I/5 B „Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat): „1. Über die von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/5 B „Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in den als Anlagen 1 und 2 beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Bebauungsplan Nr. I/5 B „Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen“. Finanzielle Auswirkungen: Die planungsbedingten Ausgaben zur Erstellung des Bebauungsplanes Nr. I/5 B „Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte belaufen sich auf ca. 25.000,00 EURO. Anlage: Anlage 1 zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr.I/5 B „Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Anlage 2 zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. I/5 B „Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte – Stellungnahmen der Öffentlichkeit
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||