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Vorlage - A 20/114/2008  

 
 
Betreff: Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2009 mit Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Vorberatung
30.10.2008 
30. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
17.12.2008 
23. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Wirtschaftsplan 2009  

Tatbestand:

Tatbestand:

Gemäß § 14 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) hat der Eigenbetrieb vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht. Nach § 4 der EigVO ist der Wirtschaftsplan vom Rat festzustellen.

 

Der Wirtschaftsplan wurde allen Ausschussmitgliedern zugestellt.

 

Der Erfolgsplan als Teil des Wirtschaftsplanes setzt die Aufwendungen mit 8.243.300 Euro und die Erträge auf 9.609.073 Euro fest. Dabei ergibt sich ein Gewinn in Höhe von 1.365.773 Euro.

 

Der Vermögensplan, ebenfalls Teil des Wirtschaftsplanes, sieht Einzahlungen von 7.488.368 Euro und Auszahlungen in Höhe von 10.627.000 Euro vor. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Zuweisungen und Beiträge und unter Einsatz der aus Abschreibungen erwirtschafteten Eigenmittel ergibt sich ein Kreditbedarf in Höhe von 7.408.368 Euro. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt 210.000 Euro. Diese sollen voraussichtlich in 2010 als Auszahlungen fällig werden.

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

Die Stellenübersicht als Teil des Wirtschaftsplanes enthält keine Stellen, da diese im Stellenplan der Stadt enthalten sind. Zur Erfüllung der Aufgaben des Eigenbetriebes bedient er sich des Personals der Stadt. Die hierfür anfallenden Personalkosten werden vom Eigenbetrieb erstattet.

 

Im Übrigen wird auf die Erläuterungen verwiesen.

 

Es wird vorgeschlagen, dem Rat die Feststellung des Wirtschaftsplanes zu empfehlen.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

(als Empfehlung an den Rat):

 

„Aufgrund des § 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. 1. 2005 (GV. NRW. S. 15), wird der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2009 wie folgt festgestellt:

 

1.                 Erfolgsplan

 

a) die Aufwendungen auf                                                                  8.243.300 Euro

b) die Erträge auf                                                                                 9.609.073 Euro

 

2.                 Vermögensplan

 

a)     die Einzahlungen auf                                    7.488.368 Euro

b)     die Auszahlungen auf                                  10.627.000 Euro

 

3.                 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2009 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf            7.408.368 Euro festgesetzt.

 

4.                 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 210.000 Euro festgesetzt.

 

5.                 Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

Der Wirtschaftsplan 2009 ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage:

Anlage:

Wirtschaftsplan 2009

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wirtschaftsplan 2009 (201 KB)