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Auszug - Bebauungsplan Nr. I/5 B "Einzelhandelszentrum Atelierstraße", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB und §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB sowie erneute Offenlage gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB  

 
 
23. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 8.1
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 17.12.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:03 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 61/140/2008 Bebauungsplan Nr. I/5 B "Einzelhandelszentrum Atelierstraße", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB und §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB sowie erneute Offenlage gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
A 10/923/2008
Federführend:Planungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

Beschluss:

„1.       Über die von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/5 B „Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in den als Anlagen 1 und 2 beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Bebauungsplan Nr. I/5 B „Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen“.

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 2 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 2 Enthaltungen