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Beschluss: „Aufgrund des § 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. 1. 2005 (GV. NRW. S. 15), wird der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2009 wie folgt festgestellt: 1. Erfolgsplan a) die Aufwendungen auf 8.243.300 Euro b) die Erträge auf 9.609.073 Euro 2. Vermögensplan a) die Einzahlungen auf 7.488.368 Euro b) die Auszahlungen auf 10.627.000 Euro 3. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2009 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 7.408.368 Euro festgesetzt. 4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 210.000 Euro festgesetzt. 5. Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt. Der Wirtschaftsplan 2009 ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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