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Vorlage - A 40/150/2008  

 
 
Betreff: Festlegung der Zügigkeit des Cornelius-Burgh-Gymnasiums
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
02.12.2008 
6. Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
10.12.2008 
27. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
17.12.2008 
23. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Tatbestand:

Tatbestand:

Gemäß § 81 (1) des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15.02.2005 in der derzeit geltenden Fassung sind die Gemeinden und Kreise die Schulträgeraufgaben erfüllen, verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Sie legen hierzu die Schulgrößen fest. Grundlage der Festlegung der Zügigkeit ist in erster Linie die Anzahl der Räume, die für Unterrichtszwecke genutzt werden können sowie die personelle Ausstattung mit Lehrkräften, auf die die Kommune jedoch keinen Einfluss hat. Um die für einen geordneten Schulbetrieb erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen und die Versorgung des gesamten Stadtgebietes mit einem erreichbaren Gymnasialangebot sicher zu stellen, ist es notwendig, über die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße von Schulen hinaus auch eine Beschränkung der möglichen Aufnahmezahlen durch einen entsprechenden Zügigkeitsbeschluss festzuschreiben. Die Schulkonferenz des Cornelius-Burgh-Gymnasiums hat zugestimmt, ab dem Schuljahr 2009/2010 die Anzahl neu aufzunehmender Schülerinnen und Schüler im Jahrgang 5 auf in der Regel vier Züge zu beschränken. Diese Beschränkung ist notwendig, da aufgrund der räumlichen Situation und der veränderten Rahmenbedingungen (Abitur nach acht Jahren, Ganztagsunterricht) nur noch eine beschränkte Anzahl von Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden kann. Es wird vorgeschlagen, auf der Basis des Klassenfrequenzrichtwertes für Gymnasien von 28 Kindern, Bandbreite 27 – 29, die Zügigkeit für das Cornelius-Burgh-Gymnasium der Stadt Erkelenz auf vier festzulegen. Die angesprochene Bandbreite kann um eine Schülerin oder einen Schüler über- oder unterschritten werden. Im Einzelfall kann die Schulleitung eine Über- oder Unterschreitung um eine  weitere Schülerin oder einen weiteren Schüler zulassen.

Beschlussentwurf als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschlussentwurf als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„Die Zügigkeit des Cornelius-Burgh-Gymnasiums der Stadt Erkelenz, Schulring 4, 41812 Erkelenz, wird zum 01.08.2009 auf vier festgelegt.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine