Bürgerinformationssystem
Tatbestand: 1. Änderungen in der Nutzung der Übergangsheime: 1.1 Die Wohnhäuser Bauxhof 15-22 und 24-30 werden nicht mehr als Übergangsheime für Spätaussiedler genutzt, sie werden abgerissen. 1.2 Die bisherigen Übergangsheime für ausländische Flüchtlinge, In Bellinghoven 24, Block I (64 Plätze) und Oerath 155 (36 Plätze) werden ab dem 01.01.2009 für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern genutzt. Es handelt sich dabei um die Umsetzung des Ratsbeschlusses TOP Ö 5.3 Nr. 2 in der Sitzung am 20.12.2006. Die Verwaltung geht heute wie damals davon aus, dass es jedoch tatsächlich nicht zu einer Belegung kommen wird, da kaum noch Spätaussiedler nach Deutschland kommen und sich die Aufnahmezahlen in Erkelenz daher in den letzten Jahren gegen Null reduziert haben. Zudem bestehen mehr als ausreichend Unterbringungsmöglichkeiten in den Häusern Bauxhof 32 – 36, die vorläufig weiterhin als Übergangsheime für Spätaussiedler zur Verfügung stehen. Allerdings ist die Stadt Erkelenz rechtlich verpflichtet, in den Häusern In Bellinghoven 24 und Oerath 155 die oben aufgeführten Plätze für die Unterbringung von Spätaussiedlern zur Verfügung zu stellen. Die Bezirksregierung Köln hätte ansonsten der Endwidmung der Häuser Bauxhof 15-22 und 24-30 nicht zugestimmt. Durch die Umwidmung der Plätze In Bellinghoven 24 und Oerath 155 wird der derzeitigen Erlasslage Rechnung getragen. 2. Zusammenfassung von zwei bestehenden Satzungen zu einer gemeinsamen: Die „Satzung über die Benutzung der Wohnanlage Bauxhof als Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern vom 17.12.2003“ und die „Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen vom 17.12.2003“ werden ab dem 01.01.2009 zu einer gemeinsamen Satzung zusammengefasst. Die Bestimmungen wurden harmonisiert. Bezüglich der Einzelheiten wird auf die als Anlage beigefügte Synopse verwiesen. 3. Aktualisierung der Benutzungs- und Verbrauchsgebühren: Aufgrund der allgemeinen Kostenerhöhungen wurden neue Wirtschaftlichkeitsberechnungen erstellt und die Verbrauchsgebühren ebenfalls neu berechnet. Grundlage sind die tatsächlich entstandenen Kosten in 2007 und 2008 sowie die voraussichtlichen Kosten in 2009. Bei den Abfallentsorgungskosten werden die noch zu beschließenden Tarife der Abfallentsorgungssatzung ab 2009 zugrunde gelegt. Für das Haus, Oerath 155 ist keine neue Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt worden, da das Haus seit Januar 2007 nicht mehr bewohnt ist und hier nicht mehr von einer Belegung ausgegangen wird. Vor einer Neubelegung müssten zudem umfangreiche Renovierungsarbeiten durchgeführt werden. Die Höhe der Kosten ist nicht bekannt, die Kosten müssten jedoch in die Berechnung einfließen. Von den beiden Wohnblocks in Bellinghoven 24 ist derzeit einer (Block II) mit 2 Familien (ausl. Flüchtlingen), die sich bereits seit mehr als zehn Jahren in Erkelenz aufhalten, belegt. Dies erfordert die Fertigung einer neuen Wirtschaftlichkeitsberechnung. Die Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Berechnungsgrundlagen für die einzelnen Gebühren können beim Amt 50 angefordert oder eingesehen werden. 4. Sonstige Änderungen: Das Betretungsrecht in den Übergangsheimen für Mitarbeiter der Stadtverwaltung war in den bisherigen Satzungen nicht geregelt. Es wurde im § 2 Abs. 9 festgelegt. Weiterhin ist die Räum- und Streupflicht auf die Bewohner übertragen worden (§ 2 Abs. 10). Zudem sind im § 8 Bestimmungen zur Beendigung des Nutzungsverhältnisses aufgenommen worden. Dies stellt das bisherige Praxisverhalten auf eine satzungsmäßige Grundlage. Schließlich regelt § 9 deklaratorisch zur Durchsetzung von Maßnahmen die Anwendung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „Die Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen tritt in der als Anlage beigefügten Entwurfsform zum 01.01.2009 in Kraft. Die Satzungen 1. über die Benutzung der Wohnanlage Bauxhof als Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Aussiedlern vom 17.12.2003 und 2. über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Aussiedlern sowie von ausländischen Flüchtlingen vom 17.12.2003 treten mit Ablauf des 31.12.2008 außer Kraft. “ Finanzielle Auswirkungen: Die Änderungen in den Gebührentarifen führen bei gleich bleibenden Belegungszahlen zu Mehreinnahmen bei den Benutzungs- und Verbrauchsgebühren bei der Wohnanlage Bauxhof (PSK: 100603-4321000). Wegen der ständigen Fluktuation in den Belegungszahlen ist eine konkrete Bezifferung nicht möglich. Bei den Übergangsheimen für ausl. Flüchtlinge werden sich die Einnahmen marginal reduzieren. Anlage: Entwurf Satzung 2009 Synopse Satzungen Übergangsheime
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