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Tatbestand: Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz stellt mit Datum vom 12. Oktober 2006 unter dem Titel – Erkelenz „bäumt“ sich auf! – folgenden Antrag: Die Stadt Erkelenz wird ihre Waldentwicklung intensivieren! Über die „Entwicklungsziele Natur- und Landschaft“ (FNP 2001) ist im Ausschuss Umwelt und Soziales ein Bericht über die bisherige Umsetzung der Ziele und geplanten Schritte vorzulegen und zu diskutieren. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Bezirksausschüssen ist über die im FNP auf Seite 116 erwähnten Waldflächen - Wahnenbusch - Scherresbruch - östlich und westlich von Granterath - Region um Hetzerath - südlich Gerderath - nördlich Gerderath - nördlich Gerderhahn - westlich Golkrath - Bereich Haus Keyenberg hinaus eine Ausweitung zu entwickeln. Angestrebt wird bis zum Jahr 2016 die „Fläche für den Wald“ (FNP Seite 132) von 200,8 ha auf 300 ha auszuweiten. Die Flächenergänzung für den Wald im Rahmen von Aufforstungen (= A) darf nicht zu Lasten anderer Entwicklungsziele von Natur und Landschaft (B = Baumreihen, F = Feldhecken, O = Obstbäume und W = Fließgewässerrenaturierung) erfolgen. Die Begründung ist dem beigefügten Antrag zu entnehmen. Stellungnahme der Verwaltung 1. Zielsetzung Seitens der Verwaltung wird die Zielsetzung des Antrages, den Waldanteil auf dem Gebiet der Stadt Erkelenz zu erhöhen, begrüßt und unterstützt deshalb die Aktion - Erkelenz „bäumt“ sich auf! 2. Umsetzung der Entwicklungsziele Natur und Landschaft (Kap. 18.3 FNP 2001) Es wurden folgende realisierende Maßnahmen in Angriff genommen: a) Bestandspflegende Maßnahmen im Bereich des Baumschulparkes Mennekrath zwischen Mennekrath und Neuhaus. b) Bestandspflegende Maßnahmen im Bereich der ehemaligen Baumschulfläche und ökologische Ausgleichsfläche südlich der Ortslage Mennekrath. c) Eingrünungs- und ökologische Ausgleichsmaßnahmen im Bereich des Wohngebietes Oerather Mühlenfeld (Erschließungsträger GEE). d) Anlage einer Obstwiese im Bereich des Bebauungsplanes Matzerather Graben (Erschließungsmaßnahme GEE). e) Aufforstungsmaßnahmen im Bereich der ehemaligen Kläranlagen Gerderath und Lövenich. Weitere eigenständige Maßnahmen wurden von der Stadt wegen der angespannten Haushaltslage nicht durchgeführt. Die Verwaltung strebt in den kommenden Jahren eine Umsetzung der Zielsetzungen des Flächennutzungsplanes im Einklang mit den Landwirten an. Um den Charakter einer offenen Bördenlandschaft zu erhalten, sollen in der freien Feldflur jedoch keine hunderte von Meter langen geschlossenen Feldhecken gepflanzt werden, wie es die linienhafte Darstellung im Flächennutzungsplan vermuten lässt. Abhängig vom Grunderwerb ist die Anpflanzung von inselartig angelegten artenreiche Gehölzlandschaften mit offenem bodentypengerechten Krautsäumen vorgesehen. Diese Maßnahmen können selbstverständlich nur im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel realisiert werden. Die Detailplanung wird sowohl dem Bau- und Werksausschuss als auch dem zuständigen Bezirksausschuss vorgestellt. Im Konzept des Investitionsprogramms 2007 bis 2011 sind folgende Maßnahmen angemeldet: 2009 Maßnahme: Landschaftspark „Im Blathes“ Anlass: Umsetzung Bebauungsplan voraussichtliche Investitionskosten: 80.000 Euro 2010/11 Maßnahme: Landschaftspark „Am oberen Floßbach“ Anlass: Umsetzung Bebauungsplan voraussichtliche Investitionskosten: 250.000 Euro 2012 ff Maßnahme: Entwicklung von landschaftsgestaltenden Elementen Anlass: Umsetzung Ziele Flächennutzungsplan voraussichtliche Investitionskosten: 50.000 Euro/jährlich
3. Erhöhung des Waldanteils in der Stadt Erkelenz Bezüglich der Erhöhung des Waldanteils im Stadtgebiet Erkelenz hat die Verwaltung die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Heinsberg, den Landesbetrieb Wald und Forst NRW und die Landwirtschaftskammer NRW beteiligt. Die Untere Landschaftsbehörde begrüßt die Erhöhung des Waldanteils, weil die Mehrung der Waldflächen ein positiver Beitrag zum Klimaschutz ist. Nur holzbildende Pflanzen würden auf natürliche Art und Weise in der Lage sein, Kohlendioxid aus der Atmosphäre längerfristig zu entziehen. Der geringe Waldanteil von nur knapp 2 % an der Gesamtfläche des Stadtgebietes Erkelenz würde die Dringlichkeit der Mehrung von Waldflächen ausdrücken. Ebenso begrüßt der Landesbetrieb Wald und Forst NRW die Erhöhung des Waldanteils, sieht aber bei den hochwertigen Böden der Erkelenzer Börde keine Realisierungsmöglichkeit in absehbarer Sicht. Der Landesbetrieb schlägt vor, die Erhöhung des Waldanteils schrittweise konsequent zu verfolgen. Die Landwirtschaftskammer NRW erhebt gegen die Ausweitung der Waldflächen in Erkelenz aus agrarstruktureller Sicht erhebliche Bedenken. Für die landwirtschaftlichen Betriebe stelle die verfügbare landwirtschaftlich zu nutzende Fläche eines der wichtigsten Produktionsfaktoren dar. Wegen der vermehrt angebauten Sonderkulturen etc. sei die Landwirtschaft gerade auf die hochwertigen Ackerflächen zwingend angewiesen. Aus diesem Grunde sollte eine moderate Waldanreicherung sich vorrangig auf geringwertige landwirtschaftliche Böden oder auf Abbau- bzw. Aufschüttungsflächen möglichst angrenzend an bereits bestehende Waldflächen erstrecken. Die Verwaltung unterstützt den Antrag der SPD-Fraktion dem Grunde nach. Eine kurzfristige Erhöhung des Waldanteils um 100 ha zusätzlich zu den im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Entwicklungszielen für Natur und Landschaft wird jedoch aus finanziellen Gründen für nicht realisierbar gehalten. Die Aufforstungsmaßnahmen werden allein von der Stadt durchzuführen sein, weil die Landwirtschaft hier aus der Nutzungsumwandlung mittelfristig keinen wirtschaftlichen Vorteil ziehen kann. Der durchschnittliche Bodenrichtwert für die landwirtschaftlich genutzten Grundstücke beträgt in Erkelenz 3,50 Euro. Der einheitliche Bodenrichtwert für forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke beträgt 0,70 Euro einschließlich Aufwuchs. Dies bedeutet, dass der Boden sofort 2,80 Euro/qm an Wert verlieren würde. Die Aufforstung von 1 qm Mischwald kostet ca. 2,00 Euro. Einschließlich Grunderwerb und Nebenkosten sind 6,00 Euro je qm Aufforstungsfläche zu kalkulieren. Hierauf werden derzeit keine Landeszuwendungen gewährt. Die Umsetzung des SPD-Antrages würde somit einen Investitionsaufwand von 6.000.000 Euro verursachen. Die Verwaltung schlägt folgende Vorgehensweise vor: Die Stadt stellt eigene Grundstücke, die sich in Waldnähe befinden, zur Aufforstung zur Verfügung. Über die Durchführung der jeweiligen Aufforstungsmaßnahme entscheidet der Hauptausschuss nach vorheriger Beteiligung der betroffenen Bezirksausschüsse. Auf Seite 38 FNP 2001 sind die im Stadtgebiet Erkelenz vorhandenen Bodentypen dargestellt. Hiernach können als ertragsschwach Böden mit einer Bodenwertzahl von bis zu „60“ bezeichnet werden. Zur Arrondierung des Waldbestandes soll die Verwaltung ermächtigt werden, im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel zu Aufforstungszwecken vorrangig ertragsschwache Böden zu erwerben. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die unter Nr. 18 des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ dargestellten Zielsetzungen nach dem in der Sitzung vorgestellten Konzept umzusetzen. Die Planung von konkreten Einzelmaßnahmen unterliegt der Beratung und Beschlussfassung des Bau- und Werksausschusses. Die betroffenen Bezirksausschüsse sind zu beteiligen. 2. Langfristiges Ziel der Stadt Erkelenz ist es, den Waldbestand zu erhöhen. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel Aufforstungsmaßnahmen durchzuführen. Die betroffenen Bezirksausschüsse sind zu beteiligen. Die Aufforstungsmaßnahmen sind durch die Forstbetriebsgemeinschaft Wassenberg in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW auszuführen und im Fortwirtschaftsplan darzustellen. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel Erwerb von ertragsschwachen Flächen zur Durchführung von Aufforstungsmaßnahmen zu führen. „ Finanzielle Auswirkungen: Die Stadt wird versuchen, eine EU-Förderung für investive Maßnahmen des Naturschutzes nach der ERLER-Verordnung zu erreichen. Es handelt sich um eine neue Fördermaßnahme, deren konkrete Ausgestaltung noch nicht bekannt ist. Die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Heinsberg informierte die Stadt lediglich über dieses Programm. Die vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen im August 2007 angekündigten weiteren Informationen zum Inhalt und Verfahren erfolgten bisher noch nicht. Anlage: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 12. Oktober 2006
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