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Vorlage - A 51/083/2008  

 
 
Betreff: Aufstellung des Teilergebnisplanes 2009 und Teilfinanzplanes 2008-2012 für den Produktbereich 06 "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe"
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
A 51/077/2008
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
10.12.2008 
27. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
17.12.2008 
23. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Teilergebnisplan und Teilfinanzplan für die Jahre 2008 - 2012  

Tatbestand:

Siehe Ergänzung der Beschlussvorlage wegen anderweitigen Beschlusses des JHA auf S. 6 der Vorlage

 

Tatbestand

Gemäß § 5 Abs. 2.3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Erkelenz hat der Jugendhilfeausschuss den Haushalt für den Bereich der Jugendhilfe vor Beschlussfassung der Haushaltssatzung durch den Rat zu beraten. Die Verwaltung des Jugendamtes hat deshalb allen Ausschussmitgliedern den Teilergebnisplan für den Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ sowie eine Übersicht über die Finanzplanung für den Zeitraum 2008 bis 2012 zur Kenntnisnahme übersandt. Die Verwaltung des Jugendamtes hat die in ihrem Bereich im Jahr 2009 zu erwartenden Erträge und Aufwendungen ermittelt und mit den beabsichtigten Investitionsmaßnahmen zur Aufnahme in die Planung für die Jahre 2008 - 2012 vorgeschlagen.

 

I.    Teilergebnisplan

Sowohl der vorliegende Teilergebnisplan als auch die nachstehende Zusammenfassung der vier Produktgruppen des Produktbereiches 06 zeigen, dass für den Bereich der öffentlichen Jugendhilfe Aufwendungen in Höhe von 12.164.802,-- € und Erträge in Höhe von 4.184.587,-- € für das Jahr 2009 eingeplant sind.

 

 

 

 

 

 

 

Produktgruppe

Erträge

Aufwendungen

Ergebnis

06 01

Förderung von Kindern in Tagesbetreuung (freie Träger)

 

 

1.633.220,--

 

 

2.964.440,--

 

 

-   1.331.220,--

06 02

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege

 

 

1.922.674,--

 

 

4.457.870,--

 

 

-   2.535.196,--

06 03

Kinder- u. Jugendarbeit

57.888,--

581.853,--

-      523.965,--

06 04

Hilfen für junge Menschen und ihre Familien

 

570.805,--

 

4.160.639,--

 

-   3.589.834,--

Ergebnis

 

4.184.587,--

12.164.802,--

-   7.980.215,--

 

Ansätze 2008

     3.710.243,--

    11.015.560,--

   -    7.305.317,--

 

Wie der vorstehenden Übersicht zu entnehmen ist, wird im Teilergebnisplan für den Bereich der öffentlichen Jugendhilfe für das Jahr 2009 ein um 674.898,-- € höherer Zuschussbedarf als für das Jahr 2008 ausgewiesen.

 

Das vorstehende Schaubild  weist aus, dass die Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz nach wie vor hohen Stellenwert besitzt. Sowohl die beschlussfassenden Gremien der Stadt, hier insbesondere der Jugendhilfeausschuss, als auch die in dem Bereich verantwortlichen und handelnden Personen sind sich in der Umsetzung des in § 1 SGB VIII normierten Rechtes aller jungen Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit einig und ihrer Verantwortung bewusst.

 

Natürlich hat die Umsetzung dieses Rechtsanspruches ihren Preis. Auch in der Jugendhilfe folgen die Kosten den Aufgaben bzw. den Angeboten. Gesellschaftliche Anforderungen an die Jugendhilfe wie z.B.

 

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-

die Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz),

die Erweiterung der Betreuungsangebote von Kindern, auch unter drei Jahren, in Tageseinrichtungen,

der Ausbau der Tagespflege,

die Qualitätssicherung in den Tageseinrichtungen u. a. durch bedarfsorientierte Gruppenstrukturen und Buchungszeiten nach dem Kinderbildungsgesetz,

die immer höher werdenden Anforderungen an die Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährung,

die Einrichtung von sozialen Frühwarnsystemen,

die Gewährung von familienstabilisierenden, familienunterstützenden oder familienergänzenden erzieherischen Hilfen,

die steigende Inanspruchnahme des Jugendamtes bei familienrechtlichen Angelegenheiten bis hin zur Begleitung des Umgangs von Kindern mit ihren Eltern,

die steigende Nachfrage und Erwartung der Öffentlichkeit an das Freizeitangebot für Kinder und Jugendlichen,

 

stellen sowohl an die personellen als auch an die finanziellen Ressourcen eine wachsende Herausforderung.

 

Diese wachsenden Herausforderungen werden in den vorliegenden Teilergebnisplänen abgebildet:

 

Produktgruppe 06 01 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung -

 

Im Stadtgebiet Erkelenz werden zz. 9 Tageseinrichtungen für Kinder durch freie Träger geführt. Zur Finanzierung dieser Einrichtung wurden eine Beteiligung des Landes an den Betriebskosten der Einrichtungen der freien Träger in Höhe von 1.060.000,-- € und Elternbeiträge in Höhe von 550.000,-- € eingeplant.

 

Den vorgenannten Erträgen stehen Transferaufwendungen in Höhe von 2.923.220,-- € (u. a. Zuschüsse der Stadt zu den Betriebskosten der Einrichtungen der freien Träger in Höhe von 2.900.000,-- €,  11.220,-- € Zuschuss zur Sprachförderung und 12.000,-- € Zuschuss für das Familienzentrum des Johanniter Kindergartens entgegen.

 

Mit dem Anteil in Höhe des Zuschussbedarfes von ca. 1.331.220,-- € beteiligt sich die Stadt an der Finanzierung der Einrichtung der freien Träger.

 

Produktgruppe 06 02 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege –

 

 

An den Betriebskosten der 12 städt. Tageseinrichtungen

für Kinder beteiligt sich das Land NW voraussichtlich in Höhe von           

 

Elternbeiträge für die Kinder, die eine städt. Tageseinrichtung besuchen, fallen voraussichtlich in Höhe von          

 

und Beiträge für die Inanspruchnahme der Mittagsverpflegung in Höhe von an.

 

 

 

1.335.374,-- €

 

 

487.500,-- €

 

 

99.600,-- €

 

Diesen Erträgen stehen gegenüber:

 

-

Personalaufwendungen für die Bediensteten in den städt. Kindergärten in Höhe von

 

3.586.220,-- €

-

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in den Einrichtungen wie Verbrauch, Bewirtschaftung und Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen in Höhe von

 

749.230,-- €

-

Förderung von Kindern in Tagespflege in Höhe von

70.000,-- €

                                                                                                                                         

 

Insgesamt schlagen die Kosten für die kommunalen Tageseinrichtungen mit einem Zuschussbedarf von 2.535.196,-- € zu Buche, d. h. der Zuschussbedarf steigt im Vergleich zum Vorjahr um voraussichtlich 567.661,-- €.

Der erhöhte Zuschussbedarf ergibt sich fast ausschließlich aus der Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Das starke Nachfrageverhalten der Eltern nach Ganztagsbetreuung und nach U-3-Plätzen führt bei der Umsetzung der „Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel nach § 26 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern“ zu erheblichen Mehrkosten.

So sind jetzt alle Leiterinnen anteilmäßig von der Gruppenarbeit freigestellt und die Personalstunden wurden den erweiterten Betreuungsangeboten angepasst.

Die Mehrkosten sind z. T. aber auch durch die Absenkung des Trägeranteils der kirchlichen Einrichtungen von 20 % auf 12 % verursacht.

 

Mit Schreiben vom 18.06.08 beantragte die Fraktion der Bürgerpartei e. V. Erkelenz, der Rat möge beschließen, dass künftig Kinder, deren Eltern/Elternteile ein Jahreseinkommen unter 24.000,-- € (zz. 15.000,-- €) haben, von den Kindergartengebühren zu befreien sind (Phase I). Weiter wird als Phase II beantragt, der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, Finanzierungsmittel aufzuzeigen, um alle Kinder/Eltern im Stadtgebiet von den Elternbeiträgen zu befreien. Zur Begründung des Antrages heißt es u. a., „dass gerade Familien heutzutage extrem belastet sind. Eine Kommune/Gemeinde muss erkennen, dass die Zukunft in unseren Kindern liegt. Deshalb ist es die Pflicht einer Kommune Eltern zu entlasten, die sich entschlossen haben, Kinder in diese Welt zu setzen“.

 

Eine Erhöhung der Beitragsfreigrenze von zz. 15.000,-- € auf 24.000,-- € würde einen Beitragsausfall von ca. 72.000,-- € bedeuten. Eine generelle Befreiung vom Elternbeitrag müsste durch den städt. Haushalt mit ca. 1.037.500,-- € finanziert werden.

 

Dieser finanzielle Spielraum ist zz. nicht gegeben.

 

Im Übrigen liegen unsere Elternbeiträge – wie auch die der anderen Jugendämter im Kreis Heinsberg – mit dem höchsten Elternbeitrag in Höhe von 439,-- € für die Betreuung eines Kindes unter 3 Jahren einer aktuellen landesweiten Umfrage zufolge im unteren Drittel aller Kommunen in Nordrhein-Westfalen.

 

 

Produktgruppe 06 03 – Kinder- und Jugendarbeit -

 

In diesem Teilergebnisplan sind die Erträge und Aufwendungen aufgelistet, die durch die Bereitstellung von Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche entstehen.

 

Bei den Erträgen sind die Zuschüsse des Landes zur Infrastrukturförderung in der Stadt Erkelenz auch im Jahre 2009 in Höhe von 53.868,-- € zu erwähnen.

 

Bei den Aufwendungen sind im Teilergebnisplan u. a. eingeplant:

 

für die Zahlung der Pauschalen an die drei Freizeiteinrichtungen

 

161.125,-- €

zur Bezuschussung von Maßnahmen in der Kinder- und Jugenderholung

 

35.000,-- €

zur Durchführung der jährlichen Ferienspiele und sonstiger

Veranstaltungen

38.830,-- €

 

 

 

 

 

 

 

Produktgruppe 06 04 – Hilfe für junge Menschen und ihre Familien -

 

In dieser Produktgruppe sind im Wesentlichen die Erträge und Aufwendungen aufgelistet, die durch die Gewährung der ambulanten und stationären erzieherischen Hilfen entstehen. Die einzelnen Ansätze können dem Teilergebnisplan für die Produktgruppe entnommen werden.

 

Im Vergleich zu den Haushaltsansätzen für das Vorjahr ergeben sich bei den erzieherischen Hilfen einige erhebliche Steigerungen:

 

Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII

 

551.471,-- € =   

+   91.471,-- €

Heimerziehung und sonstige Wohnformen

gem. § 34 SGB VIII

 

1.122.000,-- € =

+   22.000,-- €

Hilfe für seelisch behinderte junge Menschen

gem. § 35 a SGB VIII

254.120,-- € =

+   19.120,-- €

 

 

II.   Teilfinanzplan

 

Die Verwaltung des Jugendamtes hat vorgeschlagen, nachstehende aufgeführte Investitionsvorhaben in den Finanzplan aufzunehmen:

 

Produktgruppe 06 02 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege –

 

Baumaßnahme Kindergarten Oerather Mühlenfeld

 

600.000,-- €

Erwerb von Vermögensgegenständen

 

50.200,-- €

Erwerb von Vermögensgegenständen mit geringem

Anschaffungswert

13.000,-- €

 

Produktgruppe 06 03 – Kinder- u. Jugendarbeit –

hier: Produkt 06 03 02 – Einrichtungen der Jugendarbeit –

 

Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens

hieraus werden Neuanschaffungen, insbesondere für das Spielmobil und GHS Gerderath bestritten

 

3.000,-- €

Spielgeräte für Kinderspielplätze

aus diesem Ansatz wird der Austausch von Spielgeräten auf verschiedenen Spielplätzen im Stadtgebiet bestritten, die

aufgrund von Verschleiß und Unfallgefahr zu ersetzen sind.

 

60.000,-- €

Neubau, Erneuerung von Kinderspielplätzen

aus diesem Ansatz werden Grundsanierungen verschiedener Spielplätze im Stadtgebiet einschl. der anfallenden Kosten des Baubetriebshofes bestritten.

 

50.000,-- €

Geräte für den Quartierspielplatz Nord

 

15.000,-- €

Ausbau Quartierspielplatz Nord, letzter Bauabschnitt

 

15.000,-- €

geringfügige Wirtschaftsgüter

- Einrichtungen Jugendarbeit

6.000,-- €

 

Ergänzung der Beschlussvorlage:

 

Im JHA wurde der unter Punkt 1 des Beschlussentwurfes benannte Beschluss mehrheitlich beschlossen. Im JHA wurde jedoch kein Finanzierungsvorschlag gemacht. Der Beschluss des JHA zu Punkt 1 führt zu einem Gebührenausfall bei der Erhebung der Elternbeiträge von rund 72.000 Euro. Dieser Ausfall kann zum einen dadurch kompensiert werden, dass innerhalb der Elternbeitragstabelle eine Erhöhung der Elternbeiträge für Bezieher von höheren Einkommen festlegt wird. Hiervon rät die Verwaltung jedoch wegen der bereits bei der Verabschiedung der Elternbeitragstabelle im letzten Jahr vorgenommenen deutlichen Belastung der höheren Einkommen ab.

Als weitere Möglichkeit der Einsparung bietet sich an, innerhalb der freiwilligen Leistungen im Jugendhilfeetat einen Deckungsvorschlag vorzunehmen. Als freiwillige Leistungen sind z.B. die Ferienmaßnahmen des Jugendamtes anzusehen oder die Unterhaltung der Kinderspielplätze.

Wird eine Deckung innerhalb des Jugendhilfeetats nicht herbeigeführt, bleibt nur die Deckung innerhalb der freiwilligen Leistungen in den übrigen Produktbereichen. Hierfür bieten sich insbesondere die baulichen Unterhaltungsmaßnahmen an.

Sollte kein Deckungsvorschlag gemacht werden, würde bei Beibehaltung der Beschlussfassung das Defizit im Jahresergebnis um 72.000 Euro auf dann 3.027.000 Euro anwachsen, mit der Folge, dass möglicherweise wegen mangelnder Liquidität dieser Betrag kreditfinanziert werden muss.

Ergänzend sei auch darauf hingewiesen, dass mit dem Beschluss der noch vor einem Jahr bei der Beschlussfassung über die Elternbeiträge geäußerte Wunsch nach einer kreiseinheitlichen Beitragstabelle aufgegeben wird.

In rechtlicher Hinsicht bedarf der Beschluss einer Einarbeitung in die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in den Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet Erkelenz vom 27.02.2008 und müsste im nächsten Rat im Jahr 2009 eingearbeitet und verabschiedet werden. Wegen der notwendigen Umstellung der Software kann der Beschluss frühestens zum Kindergartenjahr 2009/2010 umgesetzt werden.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

1.         „Dem Antrag der Fraktion der Bürgerpartei e.V., Erkelenz, vom 18.06.2008 dem Rat der Stadt zu empfehlen, die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in den Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet Erkelenz vom 27.02.2008 zu ändern, in dem die Einkommensfreigrenze für die Erhebung von Elternbeiträge von 15.000,-- € auf 24.000,-- € angehoben wird, wird zugestimmt“.

 

2.         „Dem Vorschlag der Verwaltung für den Produkthaushalt 2009 und für die Finanzplanung für die Jahre 2008 – 2012 für den Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, dessen Original der Niederschrift beigefügt ist, wird zugestimmt.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen für den Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sind im Detail der Haushaltssatzung für das Jahr 2009 zu entnehmen.

Anlage:

Anlage:

Der den Produktbereich 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe betreffenden Teilergebnisplan und der Teilfinanzplan für die Jahre 2008 – 2012 sind beigefügt.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Teilergebnisplan und Teilfinanzplan für die Jahre 2008 - 2012 (857 KB)      
Stammbaum:
A 51/077/2008   Aufstellung des Teilergebnisplanes 2009 und Teilfinanzplanes 2008-2012 für den Produktbereich 06 "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe"   Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   Beschlussvorlage
A 51/083/2008   Aufstellung des Teilergebnisplanes 2009 und Teilfinanzplanes 2008-2012 für den Produktbereich 06 "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe"   Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   Beschlussvorlage