Bürgerinformationssystem
Siehe Ergänzung der Beschlussvorlage wegen anderweitigen Beschlusses des JHA auf S. 6 der Vorlage Gemäß § 5 Abs. 2.3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Erkelenz hat der Jugendhilfeausschuss den Haushalt für den Bereich der Jugendhilfe vor Beschlussfassung der Haushaltssatzung durch den Rat zu beraten. Die Verwaltung des Jugendamtes hat deshalb allen Ausschussmitgliedern den Teilergebnisplan für den Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ sowie eine Übersicht über die Finanzplanung für den Zeitraum 2008 bis 2012 zur Kenntnisnahme übersandt. Die Verwaltung des Jugendamtes hat die in ihrem Bereich im Jahr 2009 zu erwartenden Erträge und Aufwendungen ermittelt und mit den beabsichtigten Investitionsmaßnahmen zur Aufnahme in die Planung für die Jahre 2008 - 2012 vorgeschlagen. I. Teilergebnisplan Sowohl der vorliegende Teilergebnisplan als auch die nachstehende Zusammenfassung der vier Produktgruppen des Produktbereiches 06 zeigen, dass für den Bereich der öffentlichen Jugendhilfe Aufwendungen in Höhe von 12.164.802,-- € und Erträge in Höhe von 4.184.587,-- € für das Jahr 2009 eingeplant sind.
Wie der vorstehenden Übersicht zu entnehmen ist, wird im Teilergebnisplan für den Bereich der öffentlichen Jugendhilfe für das Jahr 2009 ein um 674.898,-- € höherer Zuschussbedarf als für das Jahr 2008 ausgewiesen. Das vorstehende Schaubild weist aus, dass die Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz nach wie vor hohen Stellenwert besitzt. Sowohl die beschlussfassenden Gremien der Stadt, hier insbesondere der Jugendhilfeausschuss, als auch die in dem Bereich verantwortlichen und handelnden Personen sind sich in der Umsetzung des in § 1 SGB VIII normierten Rechtes aller jungen Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit einig und ihrer Verantwortung bewusst. Natürlich hat die Umsetzung dieses Rechtsanspruches ihren Preis. Auch in der Jugendhilfe folgen die Kosten den Aufgaben bzw. den Angeboten. Gesellschaftliche Anforderungen an die Jugendhilfe wie z.B.
stellen sowohl an die personellen als auch an die finanziellen Ressourcen eine wachsende Herausforderung. Diese wachsenden Herausforderungen werden in den vorliegenden Teilergebnisplänen abgebildet: Produktgruppe 06 01 - Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung - Im Stadtgebiet Erkelenz werden zz. 9 Tageseinrichtungen für Kinder durch freie Träger geführt. Zur Finanzierung dieser Einrichtung wurden eine Beteiligung des Landes an den Betriebskosten der Einrichtungen der freien Träger in Höhe von 1.060.000,-- € und Elternbeiträge in Höhe von 550.000,-- € eingeplant. Den vorgenannten Erträgen stehen Transferaufwendungen in Höhe von 2.923.220,-- € (u. a. Zuschüsse der Stadt zu den Betriebskosten der Einrichtungen der freien Träger in Höhe von 2.900.000,-- €, 11.220,-- € Zuschuss zur Sprachförderung und 12.000,-- € Zuschuss für das Familienzentrum des Johanniter Kindergartens entgegen. Mit dem Anteil in Höhe des Zuschussbedarfes von ca. 1.331.220,-- € beteiligt sich die Stadt an der Finanzierung der Einrichtung der freien Träger. Produktgruppe 06 02 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
und Tagespflege –
Diesen Erträgen stehen gegenüber:
Insgesamt schlagen die Kosten für die kommunalen Tageseinrichtungen mit einem Zuschussbedarf von 2.535.196,-- € zu Buche, d. h. der Zuschussbedarf steigt im Vergleich zum Vorjahr um voraussichtlich 567.661,-- €. Der erhöhte Zuschussbedarf ergibt sich fast ausschließlich aus der Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Das starke Nachfrageverhalten der Eltern nach Ganztagsbetreuung und nach U-3-Plätzen führt bei der Umsetzung der „Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel nach § 26 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern“ zu erheblichen Mehrkosten. So sind jetzt alle Leiterinnen anteilmäßig von der Gruppenarbeit freigestellt und die Personalstunden wurden den erweiterten Betreuungsangeboten angepasst. Die Mehrkosten sind z. T. aber auch durch die Absenkung des Trägeranteils der kirchlichen Einrichtungen von 20 % auf 12 % verursacht. Mit Schreiben vom 18.06.08 beantragte die Fraktion der Bürgerpartei e. V. Erkelenz, der Rat möge beschließen, dass künftig Kinder, deren Eltern/Elternteile ein Jahreseinkommen unter 24.000,-- € (zz. 15.000,-- €) haben, von den Kindergartengebühren zu befreien sind (Phase I). Weiter wird als Phase II beantragt, der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, Finanzierungsmittel aufzuzeigen, um alle Kinder/Eltern im Stadtgebiet von den Elternbeiträgen zu befreien. Zur Begründung des Antrages heißt es u. a., „dass gerade Familien heutzutage extrem belastet sind. Eine Kommune/Gemeinde muss erkennen, dass die Zukunft in unseren Kindern liegt. Deshalb ist es die Pflicht einer Kommune Eltern zu entlasten, die sich entschlossen haben, Kinder in diese Welt zu setzen“. Eine Erhöhung der Beitragsfreigrenze von zz. 15.000,-- € auf 24.000,-- € würde einen Beitragsausfall von ca. 72.000,-- € bedeuten. Eine generelle Befreiung vom Elternbeitrag müsste durch den städt. Haushalt mit ca. 1.037.500,-- € finanziert werden. Dieser finanzielle Spielraum ist zz. nicht gegeben. Im Übrigen liegen unsere Elternbeiträge – wie auch die der anderen Jugendämter im Kreis Heinsberg – mit dem höchsten Elternbeitrag in Höhe von 439,-- € für die Betreuung eines Kindes unter 3 Jahren einer aktuellen landesweiten Umfrage zufolge im unteren Drittel aller Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Produktgruppe 06 03 – Kinder- und Jugendarbeit - In diesem Teilergebnisplan sind die Erträge und Aufwendungen aufgelistet, die durch die Bereitstellung von Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche entstehen. Bei den Erträgen sind die Zuschüsse des Landes zur Infrastrukturförderung in der Stadt Erkelenz auch im Jahre 2009 in Höhe von 53.868,-- € zu erwähnen. Bei den Aufwendungen sind im Teilergebnisplan u. a. eingeplant:
Produktgruppe 06 04 – Hilfe für junge Menschen und
ihre Familien - In dieser Produktgruppe sind im Wesentlichen die Erträge und Aufwendungen aufgelistet, die durch die Gewährung der ambulanten und stationären erzieherischen Hilfen entstehen. Die einzelnen Ansätze können dem Teilergebnisplan für die Produktgruppe entnommen werden. Im Vergleich zu den Haushaltsansätzen für das Vorjahr ergeben sich bei den erzieherischen Hilfen einige erhebliche Steigerungen:
II. Teilfinanzplan Die Verwaltung des Jugendamtes hat vorgeschlagen, nachstehende aufgeführte Investitionsvorhaben in den Finanzplan aufzunehmen: Produktgruppe 06 02 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege –
Produktgruppe 06 03 – Kinder- u. Jugendarbeit – hier: Produkt 06 03 02 – Einrichtungen der
Jugendarbeit –
Ergänzung der Beschlussvorlage: Im JHA wurde der unter Punkt 1 des Beschlussentwurfes
benannte Beschluss mehrheitlich beschlossen. Im JHA wurde jedoch kein Finanzierungsvorschlag
gemacht. Der Beschluss des JHA zu Punkt 1 führt zu einem Gebührenausfall bei
der Erhebung der Elternbeiträge von rund 72.000 Euro. Dieser Ausfall kann zum
einen dadurch kompensiert werden, dass innerhalb der Elternbeitragstabelle eine
Erhöhung der Elternbeiträge für Bezieher von höheren Einkommen festlegt wird.
Hiervon rät die Verwaltung jedoch wegen der bereits bei der
Verabschiedung der Elternbeitragstabelle im letzten Jahr vorgenommenen
deutlichen Belastung der höheren Einkommen ab. Als weitere Möglichkeit der Einsparung bietet sich an,
innerhalb der freiwilligen Leistungen im Jugendhilfeetat einen
Deckungsvorschlag vorzunehmen. Als freiwillige Leistungen sind z.B. die
Ferienmaßnahmen des Jugendamtes anzusehen oder die Unterhaltung der Kinderspielplätze.
Wird eine Deckung innerhalb des Jugendhilfeetats nicht
herbeigeführt, bleibt nur die Deckung innerhalb der freiwilligen Leistungen in
den übrigen Produktbereichen. Hierfür bieten sich insbesondere die baulichen
Unterhaltungsmaßnahmen an. Sollte kein Deckungsvorschlag gemacht werden, würde bei
Beibehaltung der Beschlussfassung das Defizit im Jahresergebnis um 72.000 Euro
auf dann 3.027.000 Euro anwachsen, mit der Folge, dass möglicherweise
wegen mangelnder Liquidität dieser Betrag kreditfinanziert werden muss. Ergänzend sei auch darauf hingewiesen, dass mit dem
Beschluss der noch vor einem Jahr bei der Beschlussfassung über die
Elternbeiträge geäußerte Wunsch nach einer kreiseinheitlichen
Beitragstabelle aufgegeben wird. In rechtlicher Hinsicht bedarf der Beschluss einer
Einarbeitung in die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die
Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in den Tageseinrichtungen für Kinder im
Stadtgebiet Erkelenz vom 27.02.2008 und müsste im nächsten Rat im Jahr 2009 eingearbeitet
und verabschiedet werden. Wegen der notwendigen Umstellung der Software kann
der Beschluss frühestens zum Kindergartenjahr 2009/2010 umgesetzt werden. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): 1. „Dem Antrag der Fraktion der Bürgerpartei e.V., Erkelenz, vom 18.06.2008 dem Rat der Stadt zu empfehlen, die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in den Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet Erkelenz vom 27.02.2008 zu ändern, in dem die Einkommensfreigrenze für die Erhebung von Elternbeiträge von 15.000,-- € auf 24.000,-- € angehoben wird, wird zugestimmt“. 2. „Dem Vorschlag der Verwaltung für den Produkthaushalt 2009 und für die Finanzplanung für die Jahre 2008 – 2012 für den Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, dessen Original der Niederschrift beigefügt ist, wird zugestimmt.“ Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen für den Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sind im Detail der Haushaltssatzung für das Jahr 2009 zu entnehmen. Anlage: Der den Produktbereich 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe betreffenden Teilergebnisplan und der Teilfinanzplan für die Jahre 2008 – 2012 sind beigefügt.
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