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Beschluss: „Die Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen tritt in der als Anlage beigefügten Entwurfsform zum 01.01.2009 in Kraft. Die Satzungen 1. über die Benutzung der Wohnanlage Bauxhof als Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Aussiedlern vom 17.12.2003 und 2. über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Aussiedlern sowie von ausländischen Flüchtlingen vom 17.12.2003 treten mit Ablauf des 31.12.2008 außer Kraft. “ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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