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Beschluss: Das jetzige Cusanus-Gymnasium der Stadt Erkelenz, Schulring 6, 41812 Erkelenz, ist berechtigt, in Zukunft einen geänderten Eigennamen zu führen. Aus der Bezeichnung muss gemäß § 6 Abs. 6 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15.02.2005 in der derzeit geltenden Fassung der Schulträger, die Schulform und die Schulstufe erkennbar sein. Außerdem muss sie sich von der Bezeichnung anderer Schulen am gleichen Ort unterscheiden. Auf dieser Grundlage wird folgender Name beschlossen: „Cusanus-Gymnasium der Stadt Erkelenz – Europaschule -, Schulring 6, 41812 Erkelenz.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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